Das Land will die Verantwortung für die Verkehrsüberwachung vom Kreis Segeberg auf die Stadt übertragen. Norderstedt könnte künftig Blitzgeräte auf seinen Straßen einsetzen und die Einnahmen behalten.
Norderstedt. Die Stadt Norderstedt scheint sich im Streit um die Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet gegen den Kreis Segeberg durchzusetzen. Ein Sprecher des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) bestätigte gegenüber dem Abendblatt am Mittwoch Pläne des Ministeriums, die eine Übertragung der Verantwortung für die Verkehrsüberwachung vom Kreis Segeberg auf die Stadt Norderstedt vorsehen.
Das bedeutet, dass die Stadt künftig den Verkehr auf allen Straßen in der Stadt in Eigenregie überwachen könnte. Zum Beispiel könnten in den für die Vermeidung von Verkehrslärm eingerichteten nächtlichen Tempo-30-Zonen auf der Niendorfer und der Poppenbütteler Straße mit Radar-Anlagen die Autofahrer kontrolliert werden. Oder auf den Straßen im Bereich um die Norderstedter Schulen.
Bislang hat der Kreis Segeberg die Hoheit über die Verkehrsüberwachung. Und genau das ist aus Sicht der Stadt Norderstedt das Problem. Denn die „Blitzer“ des Kreises und der Polizei lassen sich einfach zu selten in der Stadt blicken. Nur ein mobiles Blitzgerät existiert beim Kreis. Und das ist ständig im gesamten Kreisgebiet unterwegs. Norderstedt hatte immer wieder angemahnt, dass bei der Durchsetzung von Tempo-Limits zur Lärmreduzierung in der Stadt und bei der Schulwegsicherung die regelmäßige Verkehrskontrolle wichtig sei. Auch gegen die zunehmenden Rotlichtverstöße an den Ampeln sei laut Norderstedter Stadtverwaltung eine verstärkte Kontrolle nötig.
Beim Kreis hatte die Stadt beantragt, wenigstens in diesen Teilbereichen selbst tätig werden zu dürfen. Doch Landrätin Jutta Hartwieg wehrte sich gegen die Aufweichung ihrer Zuständigkeiten. Wohl mit Blick auf die Einnahmen, die die Verkehrsüberwachung jährlich in die Kassen des Kreises spült, die zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro betragen. Am Ende des Konfliktes landeten Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote und Landrätin Jutta Hartwieg Ende August 2013 bei einem Schlichtungsgespräch im Verkehrsministerium.
Mittlerweile haben sich Innenminister Andreas Breitner und Verkehrsminister Reinhard Meyer in der Sache abgestimmt und sind zu einem Ergebnis gekommen. „Das Land folgt der Argumentation der Stadt Norderstedt. Die zunehmenden Herausforderungen für die Städte bei der Lärmminderung machen eine Übertragung der Verantwortung für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsdelikten vom Kreis auf die großen kreisangehörigen Städte im Land sinnvoll“, sagt der Ministeriumssprecher. Da Norderstedt die einzige große kreisangehörige Stadt des Landes ist, könnte auch von einer „Lex Norderstedt“ die Rede sein. Doch das Ministerium betont, dass die geplante Regelung auch für andere Städte gelten soll. In Frage kommt da eigentlich nur Elmshorn als sechstgrößte Stadt des Landes.
Bei der Stadt Norderstedt sorgt die Nachricht aus Kiel für Freude. Auch wenn Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote offiziell noch keine Nachricht vom Innen- oder Verkehrsministerium über die geplante Regelung bekommen hat. „Wenn das so kommen würde, wäre es natürlich vollkommen in unserem Sinne. Wir würden in dieser Frage mit den großen kreisfreien Städten gleichgestellt. Wir hätten nicht nur ein eigenes Jugendamt, sondern auch unsere eigene Verkehrsüberwachung“, sagt Grote.
Er betont, dass er die Stadt bei dieser Aufgabe nicht in Konkurrenz zur Polizei sehe. „Wir haben immer gesagt, dass die Verkehrsüberwachung auch eine kommunale Aufgabe ist, weil es dabei um kommunale Entwicklungsmöglichkeiten geht“, sagt der Oberbürgermeister. Die Stadt Norderstedt können bei der Lärmminderung oder bei der Verkehrssicherheit auf Rad- und Schulwegen nur erfolgreich sein, wenn die Kontrolle der Verkehrsteilnehmer gegeben sei.
Wie viel Geld die Verkehrsüberwachung in die Kassen der Stadt spülen könnte und welche Strukturen die Stadt an Personal und Geräten schaffen muss, um die Aufgabe zu erledigen, all das habe sich die Stadtverwaltung noch nicht konkret angeschaut. Zunächst müsse die endgültige Entscheidung aus Kiel vorliegen. Der Kreis Segeberg und Landrätin Jutta Hartwieg wurden vom Verkehrsministerium angeschrieben und bis Ende des Monats um eine Stellungsnahme gebeten. Erst danach werden die Zuständigkeiten für das „Blitzen“ in Norderstedt endgültig geklärt.