Am 1. Oktober 2005 wurde der Modellversuch "Führerschein ab 17" in Schleswig-Holstein eingeführt. Und das sind die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um ein Jahr vor der früher regulären Altersgrenze im deutschen Straßenverkehr fahren zu dürfen:

Die Führerscheinanwärter müssen mindestens sechzehneinhalb Jahre alt sein, um die Ausbildung in der Fahrschule beginnen zu dürfen. Außerdem benötigen sie eine Begleitperson, die das erste Jahr nach Erhalt des Führerscheins alle Fahrten mit ihnen unternimmt. Diese Person muss älter als 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre ununterbrochen den Führerschein der Klasse B bzw. 3 besitzen und darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird die vorläufige Fahrbescheinigung dann durch den regulären Kartenführerschein ersetzt. An der Fahrausbildung und Prüfung selbst ändert sich nichts.