Stifter kann jede volljährige und geschäftsfähige Person werden. Auch mehrere Personen können eine Stiftung errichten. Für die Anerkennung ist das schleswig-holsteinische Innenministerium zuständig. Für gemeinnützige Stiftungen ist die Anerkennung kostenfrei, ansonsten sind Gebühren zwischen 56 und 2812 Euro fällig. Die Höhe des Grundkapitals ist nicht festgelegt, es sollte sich aber am Stiftungszweck orientieren. Bei der Genehmigung ist entscheidend, ob das Stiftungsvermögen ausreicht. In jedem Falle muss das Vermögen unantastbar sein. Die jährlichen Erträge (Zinsen) werden für den Stiftungszweck eingesetzt. Für den Beginn des Verfahrens reicht es, wenn Entwürfe von Stiftungsgeschäft und -satzung vorliegen. Ansprechpartner bei Stiftungsgründungen sind die Körperschaftssteuerstellen der Finanzämter (Bad Segeberg, Tel. 04551/54-0), das Innenministerium, Referat für Stiftungswesen, Tel. 0431/988-30 91, oder das Finanzministerium, Referat VI 32, Tel. 0431/988-82 51.