Die NPD will mit 500 Anhängern aufmarschieren. Die Initiative “Uni ist bunt“ will die Strecke der rechtsextremen Partei blockieren.

Greifswald. Mehr als 1000 Polizisten werden am Sonntag die Demonstrationen in Greifswald absichern. Einsatzleiter Olaf Kühl rief am Freitag alle Teilnehmer zu Gewaltlosigkeit auf. Die rechtsextreme NPD will mit 500 Anhängern unter dem Motto „Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen“ durch die Stadt ziehen. Ein Bündnis der Stadt, der Initiative „Uni ist bunt“ sowie demokratischer Verbände und Organisationen hat zu einer Gegendemonstration und einem Demokratiefest aufgerufen. Die Polizei erwartet dazu 3000 Teilnehmer. NPD-Gegner wollen zudem die Demonstrationsstrecke der rechtsextremen Partei blockieren.

Zuvor hatte ein Gericht beschlossen, dass die NPD am 1. Mai in Greifswald demonstrieren darf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat in zweiter Instanz einem entsprechenden Antrag der rechtsextremen Partei stattgegeben, nachdem das Verwaltungsgericht zunächst ein Demonstrationsverbot der Stadt bestätigt hatte. Oberbürgermeister Arthur König (CDU) bedauerte die Entscheidung der Richter. Das Urteil sei aber zu akzeptieren, sagte er. König rief die Bürger der Stadt auf, am Sonntag für Demokratie und Toleranz zu demonstrieren. Mehr als 1000 Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein werden am Sonntag die Demonstrationen in Greifswald absichern.

Das OVG sah – anders als das Verwaltungsgericht – in dem von der NPD gewählten Motto „Unsere Heimat – unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen“ keine strafbare Handlung. Der Begriff „Fremdarbeiterinvasion“ könne bei einer erforderlichen objektiven Betrachtungsweise in einem Sinne verstanden werden, der nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle, hieß es. Der Begriff sei zwar in weiten Teilen der Bevölkerung mit dem nationalsozialistischen Zwangsarbeitersystem verbunden. Der Anlass der Demonstration, die Herstellung der Freizügigkeit des Arbeitsmarktes in Deutschland, lasse auch ein Verständnis des Begriffes zu, das nicht mit dem Nationalsozialismus verbunden sei, argumentierten die Richter.

Das Gericht knüpfte an seine Entscheidung mehrere Auflagen. Danach darf die vorgeschriebene Wegstrecke nicht verlassen werden, Trommeln dürfen nicht im Marschtakt geschlagen werden. (dpa)