Ab Herbst soll russisches Erdgas durch die Leitung nach Deutschland fließen. Die Hafengesellschaft Swinemünde reichte eine neue Klage ein.
Swinemünde/Hamburg. Im Streit um den Bau der Ostsee-Erdgaspipeline hat die Swinemünder Hafengesellschaft (Polen) eine neue Klage gegen den Bau der Nord-Stream-Trasse eingereicht. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtes Hamburg am Dienstag sagte, richtet sich die am 23. März eingereichte Klage gegen die Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. Die Pipeline kreuze das Fahrwasser vor dem Hafen. Am selben Tag hatte in der polnischen Grenzstadt Swinemünde (Swinoujscie) der Bau eines großen Flüssiggas-Terminals begonnen.
Die Hafengesellschaft fordert, dass die Pipeline zusätzlich auf einer Länge von 2,8 Seemeilen eingegraben wird, damit künftig Schiffe mit einem Tiefgang von 15 Metern den polnischen Hafen erreichen können. Das erklärte der Rechtsanwalt der Hafengesellschaft, Stefan Kobes.
Die Polen, die dem Bau der unmittelbar vor ihrer Haustür verlegten Nord-Stream-Trasse kritisch gegenüber stehen, verwirklichen mit dem Flüssiggas-Terminal ihr eigenes Energieversorgungsprojekt. Sie haben vor allem große Tanker im Blick, die Flüssiggas aus Algier und Katar nach Swinemünde bringen.
Polens Regierungschef Donald Tusk sprach beim Baustart des Terminals von einer „echten Energieunabhängigkeit“, die das Land mit Fertigstellung im Jahr 2014 erreichen werde. Kläger-Anwalt Kobes stellte klar: „Der Kläger ist nicht Polen, sondern die betroffene Hafengesellschaft.“
Bereits im vergangenen Jahr hatte es juristische Auseinandersetzungen gegeben: Wegen einer Klage der Swinemünder Hafengesellschaft und einer weiteren Klage der Bundeswehr musste die Pipeline vor Swinemünde in einem Bogen und damit in tiefere Gewässer verlegt werden. Zudem wurde die Leitung innerhalb der 12-Seemeilen-Zone auf 20 Kilometern Länge im Meeresboden eingegraben.
Daraufhin zog die Hafengesellschaft ihre Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald zurück. Die Bundeswehr hielt hingegen an ihrer Klage fest. Die Trasse quert ein Übungsschießgebiet der Bundeswehr. Bei diesem Verfahren gehe es unter anderem um Haftungsfragen, sollte bei Übungen die Pipeline getroffen werden, sagte Gerichtssprecher Martin Redeker.
Nord Stream hält sich bedeckt. „Wir sind nicht der Beklagte“, sagte Unternehmenssprecher Steffen Ebert zur Klage der polnischen Hafengesellschaft. Vor der Swinemünder Hafeneinfahrt ist der erste Pipelinestrang bereits verlegt – passierbar für Schiffe mit einem Tiefgang bis 13,50 Meter. Die Bauarbeiten an der Trasse gehen unvermindert weiter. Im Herbst soll das erste russische Gas nach Deutschland fließen.
Auch zur Bundeswehr-Klage machte Nord Stream mit Verweis auf das laufende Verfahren keine Angaben. Wann diese Klage entschieden wird, ist nach Angaben des Oberverwaltungsgerichtes offen. „Es ist vorstellbar, dass der Senat vor Inbetriebnahme der Pipeline entscheidet“, sagte Gerichtssprecher Redeker. (dpa/abendblatt.de)