Beim Cyber-Mobbing stellen Schüler peinliche Fotos und Videos von Mitschülern ins Internet. Dies kann jetzt strafrechtlich verfolgt werden.

Schwerin. Frühere Schulhofrangeleien erscheinen harmlos im Vergleich zum Cyber-Mobbing, einer neuen Form der Gewalt unter Mädchen und Jungen. Dabei stellen Schüler peinliche Fotos oder Videos von Mitschülern ins Internet oder versenden sie per SMS. Zum Teil erreiche das Mobbing oder auch Bullying (englisch für tyrannisieren, quälen) Straftatbestände, teilte das Justizministerium in Schwerin am Mittwoch mit. Mit einem Hinweisblatt für alle Dienststellen der Landespolizei will das Ministerium zu einer Sensibilisierung und einem besseren Verständnis der strafrechtlichen Einordnung dieser Art des Mobbings beitragen.

Zu den Mobbing-Straftaten gehören etwa Beleidigung, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Einer nicht repräsentativen Studie der Universität Koblenz-Landau von 2009 zufolge waren 19,9 Prozent der befragten Schüler der 1. bis 13. Klasse von Cyber-Mobbing betroffen. Ihr Anteil stieg mit den Klassenstufen.

Armin Schlender vom Vorstand des Landespräventionsrates hält diese Dimension auch in Mecklenburg-Vorpommern für möglich. Daten für das Land lägen aber nicht vor, sagte er. Es gebe keine Opferzahlen und keinen Erfassungsschlüssel für die Straftaten. Lehrer, Sozialarbeiter und Eltern bestätigten aber, dass diese Art des Mobbings zunehme. Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung hat den Präventionspreis in diesem Jahr zu dem Thema ausgeschrieben und will im November auf dem Landespräventionstag Risiken und Gefahren für Kinder und Jugendliche in den neuen Medien erörtern.

Die Europäische Kommission plant ebenfalls, im Zusammenhang mit der für 2011 geplanten Kinderrechtsstrategie bis 2014, Kinder wirksamer vor besonderen Formen der Gewalt durch Gleichaltrige zu schützen. Neue europaweite Strafvorschriften würden erwogen. (dpa)