Das Landgericht änderte das vom Amtsgericht Niebüll im Mai festgesetzte Strafmaß. Damals wurde der Zugführer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Flensburg. Das Landgericht Flensburg hat einen Zugführer am Donnerstag im Berufungsprozess um den tödlichen Unfall auf dem Hindenburgdamm zu einer Geldstrafe von 3750 Euro wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Damit änderte es das vom Amtsgericht Niebüll im Mai festgesetzte Strafmaß ab. Der Angeklagte habe die Betriebs- und Beladevorschriften nicht umgesetzt, weswegen es zu dem Unglück gekommen sei, sagte ein Gerichtssprecher in Flensburg. Er habe nicht nach dem tatsächlichen Gewicht der Ladung gefragt, was er hätte tun müssen. Der mit leichtem Dämmmaterial beladene Lastwagen wog nur 1476 Kilogramm und hätte deswegen zusätzlich mit Spanngurten gesichert werden müssen.

Das Fahrzeug war Anfang September 2009 bei stürmischen Wetter auf der Strecke zwischen Niebüll und der Nordseeinsel Sylt von dem Autozug gestürzt. Dabei wurde der 32 Jahre alte Fahrer so schwer am Kopf verletzt, dass er starb. Im Mai war der Angeklagte vom Amtsgericht Niebüll zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Die Berufungskammer des Landgerichts schloss sich den Schuldvorwürfen an, sah hingegen keinen Grund für eine Freiheitsstrafe, vor allem da der Angeklagte vom Geschehen stark geprägt sei und sich in psychiatrischer Behandlung befinde, sagte der Gerichtssprecher. „Deshalb war eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Angeklagten nicht erforderlich“.

Das Landgericht hat in seiner Entscheidung unter anderem eine mögliche Mitverantwortung der Deutschen Bahn und die Verlade- und Betriebsanweisungen berücksichtigt. Die Anweisungen sind nach dem Unglück verschärft worden. Die Anwältin des Angeklagten hatte gegen das Niebüller Urteil Berufung eingelegt.