Beim ersten Prozess hatte das Amtsgericht Güstrow den Tod des Polizisten als tragischen Unfall bewertet und die Fahrerin freigesprochen.
Rostock. Mehr als drei Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat am Donnerstag vor dem Landgericht Rostock der Berufungsprozess gegen eine heute 28-jährige Polizistin und Fahrerin eines Polizeifahrzeugs begonnen. Sie soll laut Anklage Mitschuld am Tod eines ebenfalls aus Dortmund stammenden Polizisten tragen. Der 28-Jährige war bei einer kurzen Fahrt von wenigen hundert Metern auf einem Hotelgelände bei Linstow (Kreis Güstrow) aus einer Seitentür des langsam fahrenden Wagens gestürzt und hatte sich dabei tödliche Kopfverletzungen zugezogen. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Die Fahrerin hätte sich vor dem Losfahren davon überzeugen müssen, dass die Türen des Fahrzeugs geschlossen waren.
Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte der Polizist in dem Mannschaftswagen bei geöffneter Tür gestanden und war nicht angeschnallt gewesen. Die Kriminalkommissarin gab zu Prozessbeginn bekannt, dass sie keine Angaben zum Unfallgeschehen machen werde. Die Beamten waren - wie tausende ihrer Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet - zur Absicherung des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs an der Ostsee eingesetzt.
Beim ersten Prozess im Dezember 2007 hatte das Amtsgericht Güstrow den Tod des Polizisten als tragischen Unfall bewertet und die Polizistin freigesprochen. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Berufung eingelegt. Die Witwe des toten Polizisten war als Nebenklägerin neben dessen Vater am Donnerstag in Rostock anwesend.
Der Unfall geschah nach Abschluss des Gipfels gegen 21 Uhr. Nach einem kurzen Appell der Hundertschaft waren die Polizistin und vier weitere Beamte in den heißen Wagen gestiegen. Wie der Vorsitzende Richter aus den Akten vortrug, habe der verunglückte Polizist Späße mit seinen „bestialisch stinkenden“ Armschützern gemacht und war dabei aufgestanden. Er habe dann den Halt verloren und sei innerhalb von Sekundenbruchteilen aus dem Auto gestürzt.
Die zentrale Frage der Berufungsverhandlung werde sein, ob der Verstorbene sich selbst gefährdet hat oder ob die Fahrerin verpflichtet gewesen sei, auf dieser Dienstfahrt einer besonderen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Das Landgericht hat noch sechs weitere Verhandlungstage anberaumt.