Der Niedersächsische Verfassungsschutz hatte eine Überprüfung in Auftrag gegeben, die das Verbot der CDs zur Folge haben sollte.

Bonn/Hannover. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sieht keine Möglichkeit zum Verbot einer sogenannten Schulhof-CD der rechtsextremen NPD. Die Scheibe dürfe deshalb weiterhin Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden, sagte die Leiterin der Prüfstelle, Elke Monssen-Engberding, am Freitag in Bonn. Sie bestätigte damit einen Bericht der Zeitung „Neues Deutschland“. Die NPD verteilt seit 2004 auf Schulhöfen kostenlos CDs mit Liedern, in denen Elemente der NS-Ideologie verbreitet werden.

Es gehe immer um eine Abwägung zwischen Jugendschutz und Meinungsfreiheit, sagte Monssen-Engberding. „Die Bundesprüfstelle darf nichts allein wegen des politischen Inhalts indizieren.“ Auf der CD werde auch nicht zu Gewalt aufgerufen. Es sei lediglich so, dass sich ein Sänger darüber beklage, „dass auf die Rechten draufgehauen wird“. Dies falle auf jeden Fall unter Meinungsfreiheit. „Wenn es da jetzt geheißen hätte „Haut auf den oder den drauf“, das wäre etwas anderes gewesen.“ So aber seien der Prüfstelle die Hände gebunden. Die CD sei offenbar von der NPD selbst anwaltlich überprüft worden, um sicherzugehen, dass sie nichts enthalte, was ein Verbot rechtfertigen könne.

Der niedersächsische Verfassungsschutz, der die Überprüfung in Auftrag gegeben hatte, hält „die CDs inhaltlich aber sehr wohl für gefährlich“. Eine Sprecherin wollte die Entscheidung der Bundesprüfstelle nicht kommmentieren, sagte aber, in einigen Texten werde versucht, jugendspezifische Themen mit fremdenfeindlichen Inhalten zu verknüpfen.

Monssen-Engberding regte an, dass die Schulen ein Verteilen solcher CDs auf dem Schulhof in Eigenregie unterbinden. Dafür sei kein Verbot durch die Bundesprüfstelle erforderlich.