Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch will Sterbewillige an ehrenamtliche Helfer vermitteln. Das Gericht hatte Sterbehilfe verboten.
Hamburg. Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch (55) sieht in der Gründung des Vereines „SterbeHilfeDeutschland“ keinen Verstoß gegen das Verbot des Amtsgerichts Hamburg. Dieses hatte ihm im Februar 2009 die Sterbehilfe untersagt.
„Das Verbot richtet sich nur gegen meine Person, nicht gegen eine Organisation“, sagte Kusch der Regionalausgabe Stormarn des Hamburger Abendblattes (Wochenend-Ausgabe). Außerdem betreffe das Verbot nur die Suizidbegleitung in der letzten Stunde des Lebens, daran werde er sich halten. „In meiner Arbeit behindert mich das Verbot nicht", sagte Kusch. "Ich darf die kranken Menschen besuchen, ihnen zuhören und sie beraten. Und wenn jemand eine Entscheidung getroffen hat, dann stelle ich die Kontakte zu unseren ehrenamtlichen Helfern her, die den Sterbewilligen auf seinem Weg begleiten."
Kusch kritisiert zudem das Amtsgericht Hamburg und wirft der Justizverwaltung indirekt mangelnde rechtsstaatliche Strukturen vor. Einen Antrag ihm auf Eintragung eines Sterbehilfevereins habe das Gericht in Hamburg wochenlang nicht bearbeitet. Das sei „unzumutbar“, sagte Kusch
Das Gericht habe schließlich die Eintragung wegen „Verdachts der Förderung von Selbsttötung“ verweigert. Kusch beantragte daraufhin beim Amtsgericht Lübeck die Eintragung des Vereins „SterbeHilfeDeutschland“ im schleswig-holsteinischen Oststeinbek (Kreis Stormarn). Roger Kusch sagte der Regionalausgabe Stormarn des Abendblattes: „Wir sind dankbar für die rechtsstaatlichen Strukturen in Schleswig Holstein, denn hier wurde der Antrag zügig bearbeitet und genehmigt.“