In Kiel seien Waren von außerhalb der EU nur noch in begrenztem Umfang umgeschlagen worden, hieß es zur Begründung der Entscheidung. Außerdem werde zum 1. Juli einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen wegen einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen.
Berlin/Kiel. Der Kieler Hafen hat seinen Sonderstatus als Freihafen verloren. Der Bundesrat billigte am Freitag einen entsprechenden Beschluss des Bundestages. In Freihäfen können Güter aus dem Ausland zollfrei eingeführt, gelagert, verarbeitet und in andere Länder weitertransportiert werden. In Kiel seien Waren von außerhalb der EU nur noch in begrenztem Umfang umgeschlagen worden, hieß es zur Begründung der Entscheidung. Außerdem werde zum 1. Juli einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen wegen einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen. Mit dem Wegfall der Zollgrenzen innerhalb der EU hätten sich Hafen-Freizonen überlebt.