Die Sicherungsverwahrung ist im deutschen Strafrecht die schärfste Sanktion, um die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Sie ist...

Die Sicherungsverwahrung ist im deutschen Strafrecht die schärfste Sanktion, um die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Sie ist grundsätzlich unbefristet. Ein Straftäter, gegen den ein Gericht - oft schon im Urteil - die Sicherungsverwahrung angeordnet hat, bleibt im Gefängnis, auch nachdem er seine Strafe verbüßt hat. Voraussetzung dafür ist, dass durch Gutachten seine fortdauernde Gefährlichkeit festgestellt wird. Auch nachträglich kann bei schweren Verbrechen eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Häftling weitere Straftaten begehen wird. Dennoch hat der Bundesgerichtshof in Leipzig die Sicherungsverwahrung eines Triebtäters aufgehoben, weil ein Gericht die Therapiewilligkeit des Häftlings nicht kritisch gewürdigt hatte.

Erst im Sommer hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, nach dem nun auch jugendliche Straftäter in Sicherungsverwahrung genommen werden können.