Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger hat vor dem Verwaltungsgericht Stade eine Niederlage erlitten. Das Gericht hat die Abrissverfügung der Baubehörde des Landkreises Verden für mehrere Gebäude auf dem rund 26.000 Quadratmeter großen Areal im niedersächsischen Dörverden bei Bremen bestätigt. Rieger hatte den “Heisenhof“ für 250.000 Euro ersteigert.

Im Streit über den weitgehenden Abriss des als Schulungszentrum geplanten Heisenhofs hat der Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger vor dem Verwaltungsgericht Stade eine Niederlage erlitten. Das Gericht habe eine Abrissverfügung der Baubehörde des Landkreises Verden für mehrere Gebäude auf dem rund 26.000 Quadratmeter großen Areal im niedersächsischen Dörverden bei Bremen bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Gärtner. Riegers Einsprüche seien abgewiesen worden. Der Landkreis begrüßte die Entscheidung.

Gegen das Urteil kann Rieger nun noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in Berufung gehen. Der Hamburger Anwalt hatte vor etwa fünf Jahren den Heisenhof, der zwischenzeitlich als Standortverwaltung von der Bundeswehr genutzt wurde, für rund 250.000 Euro ersteigert. Rieger, stellvertretender Bundesvorsitzender der NPD, will dort Berichten zufolge ein Schulungszentrum für Neonazis einrichten.

Der Landkreis hatte argumentiert, für die ehemals militärisch genutzten Immobilien im Außenbereich gebe es keinen Bestandsschutz. Jede neue Nutzung müsse von der Baubehörde genehmigt werden. Diese Rechtsauffassung bestätigte nun die zweite Kammer des Stader Verwaltungsgerichtes, die sich am Donnerstag vor ihrem Urteil bei einem Ortstermin auf dem Heisenhof informiert hatte. Der Verdener Landrat Peter Bohlmann (SPD) sagte, er freue sich, dass der Landkreis auf ganzer Linie gesiegt habe: "Der Heisenhof, der zum Symbol der Nazis in der Region werden sollte, ist zum Symbol ihrer Niederlage geworden."

Auch das örtliche "Bündnis gegen Rechtsextremismus" begrüßte die Entscheidung. Nun müssten alle Gebäude entsorgt werden, sagte Bündnis-Sprecher Bernward Nüttgens. Fraglich sei aber, wie viele weitere Instanzen bis zu einem endgültigen Urteil nötig seien. Doch Stade sei "ein guter Anfang der gerichtlichen Auseinandersetzung".