Rellingen. Wurde der Hamburger Maik B. entlassen, weil er eine Chinesin heiratete und dadurch für seine Firma als Sicherheitsrisiko galt? Diese Frage wird seit gestern vor dem Arbeitsgericht Elmshorn geklärt. Ein erster Gütetermin scheiterte. Das Rellinger Unternehmen Autoflug, das unter anderem Rettungswesten und Schleudersitze herstellt, lehnte eine Weiterbeschäftigung des Diplom-Ingenieurs ab. Und der Hamburger war nicht bereit, über eine Abfindung zu verhandeln. Das Urteil folgt Anfang November.
Mehr als vier Jahre war der 47-Jährige für das Unternehnmen, das auch militärische Auftraggeber hat, tätig. Zunächst als Leiharbeiter, seit Februar 2010 in Festanstellung. Doch am 5. März wurde B. mitgeteilt, dass er aufgrund seiner im Dezember 2009 erfolgten Heirat mit der Chinesin Aiwu ein Sicherheitsrisiko darstelle und beurlaubt werde. Im Juni folgte "aus betrieblichen Gründen" die Kündigung.
Der zuständige Autoflug-Personalchef verneinte vor dem Arbeitsgericht einen Zusammenhang zwischen der Heirat und der Entlassung B.s. Vielmehr habe die Firma eine Umstrukturierung vorgenommen und die Arbeit des Harburgers auf zwei andere Mitarbeiter verteilt, sodass er nicht mehr benötigt werde. Allerdings musste er einräumen, dass diese Maßnahme erst mehr als zwei Monate nach der Beurlaubung des Mitarbeiters erfolgte.
Der will weiter für Autoflug tätig sein. B. gab an, seinen Arbeitgeber sofort über die Beziehung zu der Chinesin informiert zu haben. Bedenken habe es nicht gegeben. Die Ehefrau und ihre Tochter aus erster Ehe leben in China. Um sie nach Deutschland zu holen, muss B. nachweisen, finanziell für sie sorgen zu können. Ohne Arbeit ist der Nachweis nicht möglich.