Drei Sprengmeister starben bei einer Routine-Entschärfung im Juni 2010. Die Staatsanwaltschaft konnte kein Fehlverhalten feststellen.

Göttingen. Die Detonation einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg im vergangenen Jahr in Göttingen mit drei Toten bekommt kein strafrechtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Es habe sich kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der an der Bombenräumung beteiligten Personen feststellen lassen, teilte die Behörde am Freitag mit. Dies ergebe sich auch aus dem Sachverständigengutachten, das der Leiter des Kampfmittelräumdienstes Hamburg erstellt hat. Als die Bombe am 1. Juni während der Entschärfung auf dem Göttinger Schützenplatz explodierte, starben drei niedersächsische Sprengstoffexperten. Sechs weitere Menschen wurden verletzt, zwei davon schwer.

Dem Gutachten zufolge sei nicht klar, ob die Detonation durch die Entschärfungsarbeiten ausgelöst wurde oder ob der Zündmechanismus des Sprengsatzes sich von allein in Gang gesetzt hat, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hans Hugo Heimgärtner.

Die mit einem Säurezünder ausgerüstete Zehn-Zentner-Bombe, die in sieben Metern Tiefe im Erdreich entdeckt worden war, sollte von einem ferngesteuerten Roboter entschärft werden. Kurz zuvor war sie jedoch detoniert.

Erst vor wenigen Tagen war in Göttingen erneut ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt worden. Dessen Entschärfung verlief ohne Probleme. (dpa)