Hamburg. Berufungsprozess um Sportbootunfall mit zwei Toten gestartet. Verteidiger des 32-Jährigen liest erstaunliche Erklärung vor.

Fast sieben Jahre nach einem Sportbootunfall mit zwei Toten in Ostfriesland hat in Hamburg der Berufungsprozess gegen einen Bootsführer begonnen.

Dem 32-Jährigen aus Barßel (Kreis Cloppenburg) wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässige Körperverletzung in vier Fällen und fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs vorgeworfen.

Prozess in Hamburg: Bootsführer verweist auf gestorbenen Freund

Der Unfall hatte sich am 27. August 2016 nach einem Hafenfest in Barßel ereignet. Zwei PS-starke Sportboote mit je vier Insassen kollidierten nachts auf dem Fluss Barßeler Tief. Der Führer des einen Bootes und eine junge Frau kamen ums Leben. Vier weitere Frauen wurden teilweise schwer verletzt.

Zum Prozessauftakt am Donnerstag bestritt der 32-Jährige in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung, dass er schneller als erlaubt gefahren sei. Er räumte ein, vor dem Unfall Alkohol getrunken zu haben. Den Frontalzusammenstoß habe aber nicht er, sondern sein bei dem Unglück gestorbener Freund mit dem anderen Boot verursacht.

Oberlandesgericht in Hamburg soll nun entscheiden - nach sieben Jahren

Die Sicht auf dem Wasser soll zur Unfallzeit nur 30 bis 40 Meter betragen haben. Beide Bootsführer waren nach Feststellung des Amtsgerichts Emden alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten 2021 zu einem Jahr Haft auf Bewährung und zur Zahlung von mehr als 45.000 Euro an Schmerzensgeld verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ist nach dem Binnenschifffahrtsgesetz die zuständige Berufungsinstanz.