Oldenburg. 24-Jähriger soll Tochter seiner Lebensgefährtin durch Schütteln und Schlagen umgebracht haben. Im Prozess bleiben Fragen offen.
In der Urteilsbegründung sprach der Richter von einer herzergreifenden und erbärmlichen Tat. Schiere Gewalt eines Erwachsenen habe dem erst drei Monate alten Mächen das Leben gekostet. Dafür verurteilte er einen 24-jährigen Mann aus Bulgarien wegen Totschlags zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis.
Nach Auffassung des Oldenburger Landgerichtes tötete er die kleine Tochter seiner damaligen Freundin im März 2021 durch Schütteln und massives und brutales Schlagen des Kopfes gegen eine harte Oberfläche.
Der Richter blieb mit dem Urteil nur knapp unter der Höchststrafe, die bei Totschlag bei 15 Jahren Haft liegt, und ging über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die elf Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte unter dem Leitspruch im „Zweifel für den Angeklagten“ auf Freispruch.
Angeklagter bricht Schweigen – Gericht glaubt ihm nicht
Der 24-Jährige selbst brach am letzten Verhandlungstag sein Schweigen, unmittelbar bevor der Richter die Beweisaufnahme schließen wollte. Seine Schilderung wies der Vorsitzende Richter aber als konstruiert, widersprüchlich und nicht glaubhaft zurück.
Was sich genau an dem 3. März in der kleinen Wohnung in einer Arbeiterunterkunft in Emstek (Kreis Cloppenburg) abspielte, konnte auch das Gericht nicht bis ins letzte Detail klären.
Fest steht, dass das Baby an dem Tag mit mehreren Schädelfrakturen und heftigen inneren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht wurde. Die massiven Brüche sind Aussagen medizinischer Gutachter zufolge nur mit brutaler Gewalt zu erklären.
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Das Mädchen starb wenige Tage später in der Klinik, musste „medikamentös in den Tod begleitet werden“, erinnerte der Richter an die tragischen Umstände. Eine Zeugin und am Freitag auch der Angeklagte machten in dem Verfahren der Mutter des Kindes Vorwürfe. Sie hat bereits zwei Kinder im Jugendlichenalter.
Auch das Gericht sah in der 39-Jährigen, die am ersten Prozesstag als Zeugin aussagte, keine gute Mutter. Vielmehr sei sie schwere Alkoholikerin. Dennoch könne man ihr im Gegensatz zum Angeklagten glauben.
Der Richter machte auch klar, dass die Kammer darüber diskutiert habe, wegen Mordes aus Heimtücke zu verhandeln. Dann hätte man über eine lebenslange Haftstrafe gesprochen, machte der Richter dem Angeklagten klar. Allein dadurch, dass man nicht ausschließen könne, dass er die Tat aus Überforderung begangen habe, sei es bei der Verurteilung wegen Totschlags geblieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.