Buxtehude. Anlieger des geplanten Zubringers hatten gegen den Ausbau geklagt. Verwaltungsgericht spricht von schwerwiegenden Abwägungsfehlern.
Die Autobahn A26 wird in etwa zwei Jahren zwischen Buxtehude und Neu Wulmstorf so weit fertigstellt sein, dass auch über diesen knapp fünf Kilometer langen Abschnitt Kraftfahrzeuge rollen können. Doch Buxtehude als zweitgrößte Stadt im Landkreis Stade wird dann aller Voraussicht nach keinen eigenen Zubringer haben.
Womöglich auch in den Folgejahren nicht: So hat das Verwaltungsgericht Stade am späten Dienstagabend nach mehr als sieben Stunden Verhandlung den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des geplanten Zubringers überraschend aufgehoben. Bei der Planung seien schwerwiegende Abwägungsfehler auf Kosten der betroffenen Anlieger gemacht worden, begründete das Gericht sein Urteil.
Anlieger hatten gegen Autobahnzubringer geklagt
Geklagt hatten Anlieger der Rübker Straße in Buxtehude, die mit dieser Planung des Landkreises zum Autobahnzubringer ausgebaut werden sollte. Drei Meter hohe Lärmschutzwände direkt an den Grundstücken wurden dazu geplant, teils sollten auch Grundstücke der Anwohner mit bebaut werden.
Eine alternative Trasse, die im weiten Bogen durch unbewohnte Moor-Gebiete geführt hätte, war vom Landkreis abgelehnt worden. Zum einen, weil sie wegen einer dann notwendigen Bahnuntertunnelung zu teuer gewesen wäre. Zum anderen würde sie durch das strenggeschützte EU-Vogelschutzgebiet mit seinem seltenen Wachtelkönig führen.
Bedenken aus Buxtehude wurden ignoriert
Trotz der Bedenken in Buxtehude beharrte der Landkreis daher auf dieser Lösung. Und auch die Straßenplaner ließen bereits einen großen Sanddamm als Fahrbahnuntergrund anlegen, der zur Rübker Straße führt.
Dieser Planung hat das Gericht in Stade nun ersteinmal einen Riegel vorgeschoben und weist in seiner Mitteilung daraufhin, dass es eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht nicht zulassen werde. Das bedeutet, dass der Landkreis nun erst ein Zulassungsverfahren bei dem OVG beantragen müsste – was schon etliche Zeit in Anspruch nehmen würde, bevor überhaupt erneut in der Sache in weiterer Instanz verhandelt werden kann.
Schwere Schlappe für den Landkreis Stade
Einige Jahre bis dahin dürften nach Einschätzung von Justizbeobachtern dazu ins Land gehen. Und ob der Landkreis dann mit einer Berufung Erfolg hat, ist ebenfalls längst noch nicht entschieden. Denn sehr eindeutig hat das Gericht im Sinne der betroffenen Anlieger argumentiert. Die „Inanspruchnahme“ der Grundstücke und auch die Belastungen durch Verkehrslärm seien „nicht mit der ihnen zukommenden Gewichtung in die Abwägung eingestellt worden“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Nach dieser schweren Schlappe hält sich der Landkreis unterdessen ersteinmal bedeckt: „Ich bedauere die Entscheidung, das ist ein Rückschlag“, so Landrat Michael Roesberg. Man werde jetzt die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und dann mit dem Fachanwalt beurteilen, was zu tun sei. Roesberg: Ich halte einen direkten Autobahnanschluss für die Hansestadt Buxtehude als wichtigen Wirtschaftsstandort nach wie vor für dringend erforderlich.“