Hitzacker. Polizeigewerkschaft fordert Konsequenzen. Demonstranten sprechen weiterhin von „spontanem Straßenmusikkonzert“.
Nach der Belagerung des Hauses eines Polizeibeamten durch zum Teil vermummte Angehörige der linken Szene werde die Familie des Beamten „engmaschig betreut“, sagte der Lüneburger Polizeisprecher Kai Richter dem Abendblatt. „Die Familie steht noch stark unter dem Eindruck des Geschehens.“ Olaf B., der betroffene Beamte, sei deshalb vom Dienst freigestellt worden. Als am Freitagabend rund 60 Demonstranten in Hitzacker aufmarschierten, befanden sich in dem Haus nur die Ehefrau und die zwei Kinder des Paares. Olaf H. war zu Beginn der Aktion noch in Gorleben im Einsatz.
Wenig später löste die Polizei die Versammlung mit einem Großaufgebot auf. Die Belagerung des Polizistenhauses stieß bundesweit heftigen Protest. Die Aktion richtete sich gegen Olaf H., weil er als Staatsschutzbeamter für Ermittlungen bei politischen Straftaten im Wendland zuständig ist. In einer Mitteilung der Demonstranten hieß es, Olaf H. habe mehrfach linke Projekte „malträtiert“. Gegen seine Vorgehensweise habe man mit einem „fröhlichen und spontanen Straßenkonzert“ protestiert. Zudem kritisierten sie den Polizeieinsatz am Freitag als „ unverhältnismäßig und brutal“. Die Polizei sprach indes von einem „ gezielten Einschüchterungsversuch“ des Beamten und seiner Familie.
Polizeigewerkschaft will Änderung des Meldegesetzes
Sie ermittelt nun gegen 55 Beteiligte aus der linken Szene, unter anderem wegen Bedrohung, Hausfriedens- und Landfriedensbruchs. Demnach seien Beteiligte auf das Grundstück gelaufen, hätten Banner am Carport angebracht und Parolen gegen den Beamten gebrüllt. Geprüft werde, was strafrechtlich relevant sei und was sich in einer juristischen Grauzone bewegen könnte, so Richter. Dabei würden auch Fotos und Videoaufzeichnungen ausgewertet. Nach Abendblatt-Informationen handelt es sich um Aufnahmen der Polizei, der Nachbarn und der Demonstranten, die nach dem Vorfall einen eigenen Demo-Mitschnitt ins Internet gestellt hatten.
Alexander Zimbehl, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, fordert nun, dass Daten von Polizeibeamten nicht mehr auf Anfrage von den Meldebehörden herausgegeben werden dürfen. Die Dienststellen müssten einen Sperrvermerk für ihre Beschäftigten eintragen lassen können.
Vermummungsverbot für Einzelpersonen?
Paul Ziemiak, Chef der Jungen Union (JU), regte eine Ausweitung des Vermummungsverbotes bis hin zu Einzelpersonen an: Es dürfte nicht "von der Zahl der beteiligten Personen abhängen, sondern nur von der Absicht, die dahintersteckt. Es muss auch für den Einzelnen ein Vermummungsverbot gelten, wenn er beispielsweise vor Grundstücken von Privatleuten steht und sie durch seine Vermummung ängstigt."
Ziemiak kritisierte zudem Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), weil auf sein Betreiben hin Vermummungen "nur noch eine Ordnungswidrigkeit" seien. Bei Versammlungen müssten diese bundesweit einheitlich als Straftat gewertet werden.
Nicht der erste Angriff in Privatsphäre von Polizisten
Auch in Hamburg sind bereits Privathäuser von Polizisten angegriffen worden. Mutmaßlich linksextreme Täter hatten im September 2016 aus Protest gegen Drogen-Razzien auf St. Pauli einen Brandanschlag auf zwei Privatautos des Leiters der Task Force Drogen verübt. In einem Bekennerschreiben hieß es: „Die Häuser und Autos der Polizeiführer sind für uns legitime Ziele."
Zuletzt hatten Berliner Linksautonome Ende 2017 Bilder von 54 Berliner Polizisten veröffentlicht, die an Räumungen in Häusern teilgenommen haben sollen: „Wir freuen uns über Hinweise, wo sie wohnen oder privat anzutreffen sind“, hieß es auf einer linken Webseite. (mit Material von dpa)