Lüneburg. Bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens darf die Mutter von Nathalie Volk nicht arbeiten und erhält nur einen Teil ihrer Bezüge.
Die Mutter von RTL-Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk ist zu Recht vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Damit darf die Studienrätin bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen sie nicht mehr als Lehrerin arbeiten und bekommt nur noch einen Teil ihrer Bezüge. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte.
Der 3. Senat wies Eilanträge der Lehrerin zurück. Anders als zuvor das Verwaltungsgericht in Lüneburg hielt der Senat am Ende eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis für wahrscheinlich. Das Vertrauen in Zuverlässigkeit und Integrität der Frau sei erschüttert. (Az. 3 ZD 10/17)
Trotz Krankschreibung reiste die Frau zu Dreharbeiten nach Australien
Die Lehrerin war trotz einer Krankschreibung mit zu den Dreharbeiten für das Dschungelcamp nach Australien gereist. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft ihr den Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor. Zuvor hatte die Frau vergeblich einen Urlaubsantrag eingereicht.
Das Land Niedersachsen will die Lehrerin komplett aus dem Beamtenverhältnis entfernen. Die mündliche Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg für den 28. Juni angesetzt. Zuvor wird sich vom 22. Februar an das Landgericht Lüneburg mit dem Fall beschäftigen. Nachdem das Amtsgericht Soltau die Frau im vergangenen März zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, legte die Verteidigung Berufung ein. Seine Mandantin sei tatsächlich krank gewesen, betonte der Anwalt.