Lüneburg/Hamburg. Weil sie sich krankschreiben ließ, um mit ihrer Tochter nach Australien zu fliegen, wurde die Lehrerin bereits suspendiert.

Der Rechtsstreit zwischen der Landesschulbehörde und der Mutter von Nathalie Volk geht in eine, eigentlich sogar zwei neue Runden: Ab dem 22. Februar kommenden Jahres wird am Landgericht Lüneburg die Geldstrafe, die die Lehrerin zahlen sollte, in zweiter Instanz verhandelt. Darüber hinaus wird sich das Verwaltungsgericht Lüneburg ebenfalls mit dem Fall beschäftigen müssen. Denn die Landesschulbehörde Niedersachsens hat Disziplinarklage gegen die suspendierte Beamtin eingereicht.

Volks Mutter reiste im Januar 2016 zusammen mit ihrer Tochter nach Australien, wo Nathalie als Kandidatin mitspielte. Zuvor hatte sich die Lehrerin um Sonderurlaub bemüht. Den Vertrag mit RTL hatte sie unterschrieben und den Flug gebucht, noch bevor sie einen Bescheid über ihren Urlaubsantrag bekommen hatte. Kurz nachdem dieser abgelehnt worden war, ließ sie sich krankschreiben.

Richterin nennt Verhalten "einigermaßen dreist"

Nachdem bekannt wurde, dass die Mathematiklehrerin während dieser Reise krankgeschrieben war, erhielt sie vom Amtsgericht Soltau einen Strafbefehl über 7000 Euro. Außerdem wurde sie vom Dienst suspendiert. Den Strafbefehl wollte die Frau nicht akzeptieren, der Fall wurde im März diesen Jahres am Amtsgericht Soltau verhandelt.

Die Richterin kam zu dem Schluss, Volks Mutter habe sich "einigermaßen dreist" verhalten und verhängte eine Geldstrafe von knapp 10.000 Euro wegen des "Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses". Gegen das Urteil legte Volks Mutter Berufung ein, der Fall wird ab dem 22. Februar in zweiter Instanz am Landgericht Lüneburg verhandelt.

Zweiter Prozess könnte Lehrerin den Beamtenstatus kosten

Noch keinen Termin gibt es für einen zweiten Prozess, den die Landesschulbehörde am Verwaltungsgericht Lüneburg anstrengt: Sie hat Disziplinarklage gegen Volks Mutter eingereicht, das bestätigte ein Sprecher auf Anfrage. Zuerst hatte der NDR über den Fall berichtet. Obwohl sie vom Dienst suspendiert ist, erhält die Lehrerin weiterhin die Hälfte ihrer Bezüge und ist auch weiterhin rechtlich gesehen Beamtin.

Das könnte die eingereichte Klage endgültig ändern: Gemäß Niedersächsischem Disziplinargesetz wird diese nur angestrengt, wenn eine "Zurückstufung, eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder eine Aberkennung des Ruhegehalts" ausgesprochen werden sollen.