Hannover . Bund der Steuerzahler: Sie muss wieder arbeiten. Gericht hatte Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen ausgesetzt.

Der niedersächsische Bund der Steuerzahler (BdSt) forderte die umgehende Wiedereinstellung der Mutter der RTL-Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk. Der Lehrerin aus Soltau, die trotz Krankschreibung mit zu Dreharbeiten nach Australien gereist war, hatte vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg einen Teilerfolg errrungen. Bis zur abschließenden Entscheidung über eine Disziplinarklage der Schulbehörde gegen sie setzte es eine Dienstenthebung vom Januar sowie die Einbehaltung der Hälfte ihrer Dienstbezüge aus.

„Die Landesschulbehörde muss die umstrittene Studienrätin unmittelbar nach den Weihnachtsferien 2017/18 zum Dienst an einer niedersächsischen Schule antreten lassen, bis endgültig über die Disziplinarklage entschieden ist“, forderte der niedersächsische BdSt-Vorsitzende Bernhard Zentgraf am Freitag.

"Unerträglich für Steuerzahler"

Für Steuerzahler unerträglich wäre es, wenn die Lehrerin ihren Dienstpflichten bei vollen Bezügen erneut mehrere Monate nicht nachkäme: „Schon das sich seit nunmehr fast zwei Jahre hinziehende Disziplinarverfahren ohne Ergebnis muss für Empörung bei den Steuerzahlern sorgen.“

Ein Sprecher der Landesschulbehörde sagte ohne weitere Details: „Wir werden schnellstmöglich die Entscheidung des Gerichts umsetzen“. Zur Fristenwahrung hatte seine Behörde Beschwerde gegen die Gerichts-Entscheidung eingelegt. Beamte unterliegen dem Disziplinarrecht, daher ist das Verwaltungsgericht zuständig. Parallel dazu wird sich das Landgericht Lüneburg vom 22. Februar an in zweiter Instanz den Fall aufgreifen, nachdem im März das Amtsgericht Soltau die Pädagogin zu einer Geldstrafe von fast 10 000 Euro verurteilt hatte. Die Verteidigung legte Berufung ein.

Nathalie Volk wurde als Kandidatin der neunten Staffel von Castingshow '"Germany's Next Topmodel" bekannt. Die Mutter, eine Lehrerin, hatte sie 2016 zum RTL-Dschungelcamp nach Australien begleitet. Die Pädagogin war krankgeschrieben worden, nachdem sie vergeblich einen Antrag auf Urlaub eingereicht hatte.