Lüneburg. Schluss mit lustig: Einige Hexen und Monster übertreiben es mit den Streichen zu Halloween. Das kann juristische Folgen haben.

Lustige Streiche gehören dazu, wenn Kinder zu Halloween an Türen klingeln und die Bewohner mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ vor die Wahl stellen: Entweder gibt es etwas zu Naschen oder ein Streich wird fällig. Dass es dabei allerdings nicht immer bei lustigen Scherzen bleibt, davor warnt die Polizei Lüneburg und stellt klar: „Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt. Kinder, übertreibt es nicht!“ Einige Streiche hätten schnell ein juristisches Nachspiel. Die Polizei verstärkt daher am kommenden Montag, wenn das amerikanische Fest auch hierzulande von vielen Kindern gefeiert wird, ihre Präsenz auf den Straßen.

Manche Halloween-Monster beschädigen Autos

Nicht erlaubt sind unter anderem folgende schlechte Scherze, die laut Polizei allerdings mittlerweile zum Dauerrepertoire mancher „Gespenster“ gehören: Eier an Hauswände werfen, Pflanzen herausreißen oder Autos beschmieren. In allen diesen Fällen handele es sich um Sachbeschädigung. Auch Gullydeckel herauszuheben sei kein Spaß, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Zwar könnten Hexen und Monster unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden. Schadenersatz kann aber auch gegenüber Kindern oder deren Eltern eingefordert werden.

Halloween wird am 31. Oktober, dem Vorabend von Allerheiligen, gefeiert. Der Brauch stammt ursprünglich aus Irland, Einwanderer brachten ihn im 19. Jahrhundert in die USA. Seit den 90er-Jahren wird Halloween hierzulande immer bekannter – auch durch den Verkauf kommerzieller Produkte wie Verkleidungen, Süßigkeiten und Scherzartikeln mit Grusel-Effekt.