Er hat 1987 versucht, die Neunjährige zu vergewaltigen. Die Ermittler konnten jetzt seine DNA-Spuren an der Kleidung des Mädchens feststellen. Der 45-Jährige hat die Tat bereits zugegeben.

Osnabrück. Es war ein Freitagmorgen im November 1987. Wie jeden Tag macht sich die neunjährige Christina auf den Weg zur Schule. Sie hat verschlafen, ist etwas zu spät dran und geht daher alleine, ohne ihre Freundinnen. In einer Kleingartenanlage begegnet sie einem jungen Mann, er ist 19. Er packt das Mädchen, zerrt sie in ein Gebüsch und will sie vergewaltigen. Er gelingt ihm nicht. Als Christina sagt, sie werde ihrer Mama davon erzählen, erstickt der

19-Jährige das Kind. Seit diesem Donnerstag muss sich der heute 45 Jahre alte Mann für den Mord vor dem Osnabrücker Landgericht verantworten. Der Prozess startete mit der Verlesung der Anklage.

Der Fall wurde erst im vergangenen Jahr aufgeklärt. Erst jetzt ließen sich mit modernen Analysemethoden auf einem Kleidungsstück des Mädchens noch DNA-Spuren des Täters sichern. Der Fall wurde in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ gezeigt, erneut meldeten sich Zeugen. Der 45-Jährige, der all die Jahre unbescholten in Osnabrück gelebt hatte, kam der Aufforderung, sich einer DNA-Probe zu unterziehen, freiwillig nach. Im Polizeiverhör gab der verheiratete Mann den Mord zu.

Dass es jetzt überhaupt noch zu einem Mordprozess komme, sei allein dem Angeklagten zu verdanken, erläutert der Pressesprecher des Landgerichts, Holger Janssen. „Er hätte auch sagen können, es war Totschlag“, sagt Janssen. Niemand hätte ihm das Gegenteil beweisen können. Ein Totschlag wäre verjährt, ebenso, wie es die versuchte Vergewaltigung bereits ist. Hätte er den Vorwurf geleugnet – der 45-Jährige wäre ein freier Mann geblieben. Er wolle sich aber der Verantwortung stellen, sagt sein Anwalt Frank Otten.

„Das ist ihm wirklich wichtig“, betont Otten. Dem Angeklagten sei klar, dass er voraussichtlich wegen Mordes verurteilt werde mit einer anschließenden Freiheitsstrafe. „Die Hoffnung ist die, dass er eine Art von Buße tut“, sagt Otten. Auch wenn sein Mandant die Tat all die Jahre lang sicherlich verdrängt habe, so habe er doch oft an sie denken müssen, wenn er etwa Kinder in Christinas Alter gesehen habe. „Auch der Jahrestag war ihm sehr präsent“, sagt Otten.

Seitens der Angehörigen nimmt Christinas Vater als Nebenkläger an dem Prozess teil. Dessen Anwalt, André Knapheide, sagt, sein Mandant sei erleichtert, dass nach 26 Jahren ein Täter ermittelt werden konnte, der die Tat einräume. Der Vater wolle abschließen und zur Ruhe kommen. Die Mutter verzichtete auf das Recht der Nebenklage. Sie ist im Urlaub. „Das bringt mir meine Tochter auch nicht wieder“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Eheleute sind geschieden.

Die Beweisaufnahme unter dem Vorsitz von Richter Franz-Michael Holling muss nun zeigen, ob der Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht zu einer Strafe von bis zu zehn Jahren verurteilt werden muss, oder ob das Erwachsenenstrafrecht mit einer lebenslänglichen Haftstrafe gilt. Bis Mitte April sind noch acht Verhandlungstermine angesetzt.