Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe nach Verhandlungen mit der Frau ihre Flüchtlingseigenschaften anerkannt.
Göttingen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Abschiebeandrohung für eine zum Christentum übergetretene Muslima in den Iran aufgehoben. Die Behörde habe der 44-Jährigen nach einer Verhandlung im Verwaltungsgericht Göttingen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Ein Urteil in dem Fall sei deshalb nicht mehr erforderlich (Aktenzeichen: 4 A 57/11).
Die Iranerin, die im Kreis Göttingen lebt, hatte gegen die Ablehnung ihres Asylfolgeantrages geklagt. Weil sie sich habe christlich taufen lassen, erwarte sie im Iran die Todesstrafe, hatte die Frau zur Begründung vorgetragen. Zudem habe sie Angst vor der Rache ihres im Iran lebenden früheren Ehemannes, von dem sie sich in Deutschland hatte scheiden lassen. Das Bundesamt hatte die Hinwendung der im Jahr 2000 nach Deutschland gekommenen Iranerin zum Christentum zunächst bezweifelt.