Das Amt hatte einen Asylfolgeantrag der Frau abgelehnt, da es ihre Hinwendung zum Christentum bezweifelt. Im Iran droht der Tod.

Göttingen. Einer bereits vor mehreren Jahren zum Christentum übergetretenen Muslima droht die Abschiebung in den Iran. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat einen Asylfolgeantrag der 44-Jährigen abgelehnt. Weil sie sich habe christlich taufen lassen, erwarte sie im Iran die Todesstrafe, sagte die Frau am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Göttingen. Dort hat sie Klage gegen die Behörden-Entscheidung erhoben (Aktenzeichen: 4 A 57/11). Zudem habe sie Angst vor der Rache ihres im Iran lebenden früheren Ehemannes, von dem sie sich in Deutschland hatte scheiden lassen.

Das Bundesamt hatte die Hinwendung der im Jahr 2000 nach Deutschland gekommenen Iranerin zum Christentum nach einer Anhörung bezweifelt. Die Behörde befand, die 44-Jährige wisse nicht genug über das Christentum und hielt ihr Opportunismus vor, weil der erste Asylantrag im Jahr 2004 rechtskräftig abgelehnt worden war.

Ein evangelischer Pastor sagte dagegen als Zeuge, die 44-Jährige sei eindeutig „glaubensgebunden“. Sie sei schon zwei bis drei Jahre vor ihrer Taufe im Jahr 2009 häufig zum Gottesdienst gekommen. Nach der Taufe seien die Gottesdienstbesuche noch häufiger geworden. Sie lasse keine der monatlichen Abendmahlsfeiern aus, helfe bei vielen Veranstaltungen und sei in der Gemeinde nahe Göttingen sehr beliebt.

Vor Gericht begründete die 44-Jährige ihre Hinwendung zum Christentum unter anderem damit, dass Frauen im Islam unterdrückt würden. Die Iranerin, die nur schlecht Deutsch spricht und kaum lesen und schreiben kann, wurde von der Richterin auch zu Feiertagen und anderen Einzelheiten des Christentums befragt. Dabei offenbarte die 44-Jährige mit Hilfe eines Dolmetschers teils detailliertes Wissen. Wann das Gericht über die Klage der Mutter zweier in Deutschland lebender erwachsener Töchter und fünffachen Großmutter entscheidet, ist offen.