Lüneburg. Lehrerin reiste zu Dschungelcamp nach Australien und ließ sich krankschreiben – zu Unrecht, so das Landgericht.

Am Ende waren es die Indizien. Die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk (21) ist wegen ihrer Krankschreibung während der Dreharbeiten auch im Berufungsprozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Lehrerin hatte ihre Tochter im Januar 2016 nach Australien begleitet. Das Landgericht Lüneburg befand sie schuldig, ein unrichtiges Gesundheitszeugnis gebraucht zu haben. Die Entscheidung des Amtsgerichts Soltau wurde am Dienstag auf 90 Tagessätze je 60 Euro reduziert, in erster Instanz waren es noch 140 von jeweils 70 Euro. Laut Anklage soll sich die 48-Jährige das Attest erschlichen haben, nachdem sie zuvor vergeblich einen Antrag auf Sonderurlaub eingereicht hatte.

„Wir gehen davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich falsch war“, erklärte der Vorsitzende Richter Kay Lange. Aus Sicht der Kammer entschloss sich die Pädagogin dazu, eine Krankheit zu „präsentieren“ und entsprechende Symptome vorzutäuschen. Das ergebe sich aus der Gesamtschau der Umstände.

Diagnose: depressive Erschöpfung

So wurde die damals in Soltau beschäftigte Lehrerin nur vier Tage vor dem Abflug krankgeschrieben. Sie hatte dabei an einem Tag zwei verschiedene Ärzte aufgesucht, beide diagnostizierten eine depressive Erschöpfung. Der erste sah sie noch im Vorstadium eines Burnouts. Er schrieb die Frau für eine Woche krank und überwies sie an einen Psychiater. „Das reichte noch nicht, den Zeitrahmen abzudecken, der für Australien notwendig wäre“, meinte dazu der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht.

Unmittelbar nach dem ersten Arztbesuch fuhr die Pädagogin in Begleitung ihrer Tochter zu einer Ärztin, die sie dann für drei Wochen bis zum Ende des Schulhalbjahres krankschrieb. Die Medizinerin ging damals von einer schweren Erkrankung aus. Von der unmittelbar bevorstehenden Australienreise sagte die Beamtin beiden Ärzten nichts. „Nicht nachvollziehbar“, fand Richter Lange. Auch sei die Behandlung nie fortgesetzt worden.

Nur die halben Bezüge

Ihre Mandantin sei damals tatsächlich erkrankt gewesen, betonte dagegen die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte und nun in Revision gehen will. Dann könnte sich auch das Oberlandesgericht Celle mit dem Fall beschäftigen – es wäre bereits das fünfte Gericht.

Die Landesschulbehörde habe die Frau zu Recht vorläufig vom Dienst suspendiert, entschieden im Februar die Richter des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Bis zu einer endgül­tigen Entscheidung in der Sache bekommt die Lehrerin nur die halben Bezüge, immerhin noch rund 2100 Euro netto.

Ihr droht Verlust ihres Beamtenstatus

Für die 48-Jährige geht es um die berufliche Zukunft: Sollte die Entscheidung des Landgerichts vom Dienstag rechtskräftig werden, droht der Pädagogin die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wie von der Landesschulbehörde angestrebt. Andere denkbare Sanktionen sind eine Zurückstufung der Pädagogin, eine Kürzung ihrer Dienstbezüge, eine Geldbuße oder ein Verweis.

Nathalie Volk, die mittlerweile mit dem Hamburger Medienunternehmer Frank Otto liiert ist, nahm 2016 an der RTL-Sendung „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ teil. Bekannt geworden war sie zuvor mit der ProSieben-Show „Germany’s Next Topmodel“. Sie war an allen drei Verhandlungstagen als Zuschauerin dabei, eine Zeugenaussage machte sie anders als in Soltau nicht.