Ab 1. November dieses Jahres werden nur noch neue Personalausweise ausgegeben. Die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Tausch ist auf Wunsch jederzeit möglich.
Die Kosten für Antragssteller ab 24 Jahren für den neuen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren betragen 28,80 Euro, für junge Menschen unter 24 sind es 19,80 Euro und für Jugendliche ab 16 Jahren ist der Ausweis gebührenfrei. Für Bedürftige ist eine Gebührenreduzierung oder gar -befreiung vorgesehen.
Persönliche Daten und ein Foto werden wie bisher aufgedruckt. Zusätzlich sind die Informationen auf dem integrierten Chip gespeichert. Dieser bietet die Möglichkeit des "Sich-online-Ausweisens", auch eID-Funktion genannt (eID=electronic Identity). Um die Funktion anwenden zu können, benötigt der Nutzer ein Kartenlesegerät, das für zehn Euro im Handel erhältlich sein wird.
Fingerabdrücke können auf Wunsch des Antragstellers auf der Karte gespeichert werden. Vorteil ist, dass die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis garantiert und so einem Missbrauch durch Unbefugte vorbeugt.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, dürfen Bürgeramt und Bundesdruckerei die Fingerabdrücke nur bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Ausweises an den Nutzer speichern. Die biometrischen Daten, Fingerabdrücke und das Foto dürfen ausschließlich die Polizei, der Zoll oder die Meldebehörden einlesen. Im Internet kann der Ausweisinhaber selbst entscheiden, welche Daten übertragen werden sollen. Für Sicherheit sorgt zusätzlich eine sechsstellige geheime Identifizierungsnummer (Pin).