Die Gemeinde stellt erstmals eine Bauleitplanung für den Ortskern auf
Vögelsen. Für ein Viertel der bebauten Fläche Vögelsens gibt es keine Spielregeln. Der 27 Hektar umfassende Bereich rund um das Altdorf ist seit jeher ohne Bauleitplanung. Doch das soll sich ändern. Die Gemeinde ist dabei, den ersten Bebauungsplan in der Geschichte des Ortes für die Grundstücke, Wege und Plätze an Dorfstraße, Dachtmisser Weg, Schoosterweg, Am Wahlsberg, Friedhofsweg, Sandweg, In der Twiet und Brandkuhlenweg aufzustellen. Der Vorentwurf ist bereits fertig.
Bürgermeister Heinz Fricke (SPD) sagt, bisher seien Bauvorhaben im Einzugsgebiet des Altdorfes einzeln und individuell beurteilt worden, wenn Anfragen vorlagen. Warum nie eine Bauleitplanung erlassen worden sei, das wisse er nicht, sagt er.
"Die bisherige Regelung möchten wir nicht mehr, weil es immer wieder zu unliebsamen Diskussionen und Entscheidungen kam." Aus den Erfahrungen in der Vergangenheit habe die Gemeinde gelernt. "Es geht uns darum, Konfliktpotenzial bei Bauvorhaben auszuräumen und durch eine geordnete Bebauung Wildwuchs zu verhindern."
Doch auch der Blick in die Zukunft veranlasst Rat und Verwaltung zu handeln. Veränderungen in der Struktur der Grundstücks- und Hausbesitzer sind nur eine Frage der Zeit. Ein Generationswandel im Ort steht an. "Es wird Erben geben, die nicht mehr in Vögelsen wohnen. Sie werden versuchen, möglichst gewinnbringend Anwesen zu verkaufen", sagt Fricke. Veränderungen an Grundstücken und Gebäuden könnten dafür jedoch die Voraussetzungen sein. Und der Ort liefe dann Gefahr, sein Bild und seinen Charakter im alten Kern zu verlieren. "Wir wollen aber die Struktur im Altdorf schützen und erhalten." Deshalb würden Vorgaben erarbeitet. Fricke: "Viele alte Bauernhöfe werden zum Beispiel nicht mehr bewirtschaftet, sondern fast ausschließlich bewohnt. Da müssen verlässliche Regeln für die Gestaltung her."
Zu diesen zählen etwa Mindestgrößen für Grundstücke zwischen 800 und 1200 Quadratmetern, der Erhalt von Grünflächen und Wald sowie Maximalgrößen für Gebäude.
Bevor der Bebauungsplan für das Altdorf in Kraft tritt, hat die Gemeinde im Vorfeld eine Veränderungssperre für die betroffenen Grundstücke erlassen. "Solange der neue Bebauungsplan nicht vom Rat beschlossen ist, darf nichts Neues errichtet oder Altes beseitigt werden", sagt der Bürgermeister. Wobei die Kommune aber nicht die volle Strenge walten lassen werde.
"Der Einzelfall zählt", sagt Fricke. Wenn etwa jemand einen Wintergarten an sein Haus anbauen möchte, werde sich die Gemeinde nicht querstellen. "Oder auch, wenn auf einem 4000 Quadratmeter großen Grundstück ein neues Haus errichtet werden soll, das sich der Umgebung anpasst, wird es eine Ausnahme geben."
Während der Vorentwurf für den Bebauungsplan ausgearbeitet wurde, hat sich nach den Worten des Bürgermeisters ein Vorschlag für das Ortszentrum herauskristallisiert, das ebenfalls im Altdorf liegt. "Für die Grundstücke westlich der Lüneburger Straße gegenüber dem Einkaufszentrum könnte es künftig erlaubt sein, sie so umzuwandeln, dass ein weiterer Versorgungsbereich mit Handel und Dienstleistung für die Bürger entsteht." Ein Mischgebiet aus Wohnen und Gewerbe sei durchaus vorstellbar.
Doch noch ist alles Zukunftsmusik. Denn der Rat hat das letzte Wort zum Bebauungsplan für das Altdorf noch nicht gesprochen. Fricke: "Die Gemeinde hofft, das im dritten Quartal dieses Jahres die Bürger- und Behördenbeteiligung stattfinden kann." Erst danach geht es ans Eingemachte, nimmt die Bauleitplanung langsam Gestalt an und kann vom Gemeinderat auf den Weg gebracht werden.