Mit Regelungswut oder der viel zitierten typisch deutschen Bürokratie hat das Aufstellen eines Bebauungsplanes für ein Ortszentrum nichts zu tun. Schon gar nicht, wenn es sich dabei um den historischen Kern einer Gemeinde handelt, die in einem Zuzugsgebiet der Metropolregion Hamburg liegt.

Vielmehr ist es riskant, wenn nicht sogar fahrlässig, über Jahrhunderte gewachsene Strukturen eines Ortes der Gefahr einer ungebändigten Entwicklung auszusetzen. Wie es bislang in Vögelsen der Fall ist.

Die Bauleitplanung gibt nur vor, was auf den Grundstücken erlaubt ist. Sie setzt Grenzen und schränkt die Individualität der Eigentümer in geringem Umfang ein. Maßvoll arrangiert ist ein Bebauungsplan ein hervorragendes Mittel, um Charakteristisches in einem Ort zu schützen und so Typisches zu erhalten.

Viel zu oft schon haben Gemeinden ihre einst allmählich gewachsenen Strukturen unüberlegt geopfert zugunsten von Neubaugebieten, die so gar nicht ins Ortsbild passen wollen. So ist mancherorts das kulturelle Erbe etwa in Form von alten Fachwerk- oder Bauernhäusern, Baum- und Heckenbeständen sowie ortsprägenden Steinmauern für immer verschwunden. Stattdessen prägen jetzt Wohngebiete mit enger Bebauung viele Gemeinden, in denen ehemalige Dorfkerne einfach zugebaut wurden.

Diese hemmungslose Entwicklung gilt es jetzt und für die Zukunft zu stoppen, damit noch intakte Ortskerne liebens- und somit lebenswert bleiben. Deshalb ist der Hebel, den die Gemeinde Vögelsen mit dem ersten Bebauungsplan für ihr Altdorf ansetzt, richtig und längst überfällig.