Die Energiewende kam nicht überraschend. Allerdings hat sie nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima eine neue Qualität bekommen. Ein Jahr danach offenbart sich, wie kalt die Administration im Land von der plötzlichen Kehrtwende der Bundesregierung erwischt wurde. Versäumnisse aus der Vergangenheit haben die Gegenwart rasant eingeholt. Gesetze und Verordnungen, die auch ohne die Folgen von Fukushima schon längst hätten novelliert werden müssen, sind jetzt Innovationsbremsen und drohen, die Energiewende abzuwürgen.
Ein Beispiel dafür sind die Genehmigungen von Kleinwindkraftanlagen. Sie sind keine Erfindung der vergangenen Monate. Die Windräder werden schon seit Jahren produziert und da, wo es dann doch erlaubt ist, aufgebaut - oft im Ausland. Aber auch in einigen wenigen Bundesländern dürfen sich die Minis im Wind drehen und Strom produzieren. Und zwar dort, wo es zeitgemäße Gesetze gibt, die zwölf Meter hohe Anlagen im Genehmigungsverfahren nicht gleichsetzen mit 120-Meter-Riesen. Leider ist das noch nicht überall so.
Im Landkreis Lüneburg ist nun erkannt worden, dass es Änderungsbedarf bei den Genehmigungskriterien gibt. Verwaltung und Politik haben reagiert, nachdem Bürger Interesse am Bau von Kleinwindkraftanlagen bekundet hatten. Es ist zu hoffen, dass bis zum Sommer tatsächlich ein Leitfaden für die Genehmigungen vorliegt.
Je schneller, desto besser im Sinne der Energiewende, aber auch für Menschen und Natur. Denn die Richtlinien sollen in erster Linie einen Wildwuchs bei den Anlagen verhindern. Das ist ein guter Ansatz. Denn er zieht doch die Lehren aus dem oft aus der Spur geratenen und zweifelhaften Bau von Biogasanlagen und Riesenwindrädern.