Mit sofortiger Wirkung gilt die Aufstallungspflicht für Geflügel wieder im gesamten Landkreis Lüneburg. Die Ausnahmegenehmigung für bestimmte...

Lüneburg. Mit sofortiger Wirkung gilt die Aufstallungspflicht für Geflügel wieder im gesamten Landkreis Lüneburg. Die Ausnahmegenehmigung für bestimmte Gebiete im Landkreis Lüneburg ist vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung aufgehoben worden.

Demnach muss Geflügel in der gesamten Region in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen gehalten werden. Hintergrund ist der Befund einer milden Vogelgrippeform bei Mastputen im Landkreis Cloppenburg.

"Bei der Vogelgrippeform handelt es sich nicht um das hoch gefährliche H5N1-Virus", erklärt Thomas Volksdorf, Amtstierarzt beim Landkreis Lüneburg. Um im Ernstfall aber eine Ausbreitung zu verhindern, fordert Volksdorf die Geflügelhalter auf, ihre Bestände genau zu beobachten. Auffälligkeiten sollten auf jeden Fall umgehend dem Hoftierarzt oder dem Veterinäramt gemeldet werden.