Der Verfassungsschutz beobachtet regelmäßig extremistische Aktivitäten von links wie rechts. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 werden auch...

Der Verfassungsschutz beobachtet regelmäßig extremistische Aktivitäten von links wie rechts. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 werden auch islamistische Gruppen stärker unter die Lupe genommen. Laut Gesetz sind es vor allem vier Bereiche, die beobachtet werden:

* Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben.

* Sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht, die klassische Gegenspionage.

* Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

* Bestrebungen, die gegen den Gedanken der umfassenden Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) ausgerichtet sind.