Schwarzenbek. Ins Krankenhaus wollte der verletzte 19-jährige Unfallfahrer nicht. Mit der Polizei musste er allerdings auf die Wache kommen.
Die Hamburger Straße ist eine gerade Strecke. Trotzdem konnte ein 19-Jähriger am Abend des Vatertages die Spur dennoch nicht halten und prallte mit seinem Mazda auf ein parkendes Auto. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,72 Promille.
Es war kurz nach 23 Uhr, als die Bewohner der Hamburger Straße durch einen lauten Knall aufgeschreckt wurden. Der junge Mann aus dem Umland von Schwarzenbek war mit seinem Auto von Brunstorf kommend in Richtung Stadtzentrum unterwegs. Etwa in Höhe der Heizungsbaufirma Czirski geriet der 19-jährige SUV-Fahrer mit seinem Mazda CX-3 auf die Gegenfahrbahn und prallte gegen einen am Straßenrand abgestellten VW Polo.
Polizei Schleswig-Holstein: Verletzter Fahrer kann selbstständig aussteigen
Die zur Hilfe geeilten Feuerwehrleute aus Schwarzenbek mussten den 19-Jährigen nicht aus dem Auto befreien: Obwohl er beim Aufprall verletzt wurde, war er bereits selbstständig ausgestiegen. Die Retter leuchteten aber die Unfallstelle mit ihrem Teleskopmast aus, streuten die Straße mit Bindemittel ab und fegten die Trümmerteile beiseite.
Beide Unfallfahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Polizei schätzte den Schaden am erst wenige Jahre alten Mazda auf 8000 Euro, am mehr als 20 Jahre alten Polo auf 1500 Euro.
Fahrt in Krankenhaus verweigert, Blutprobe dennoch entnommen
Neben Polizei und Feuerwehr waren auch Notarzt und zwei Rettungswagen zum Unfallort geeilt. Die Helfer versorgten den verletzten Mazda-Fahrer. Der junge Mann sollte eigentlich zur Behandlung seiner Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden, verweigerte dies aber. Zum Arzt musste er dennoch: Der von den Polizisten durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,72 Promille. Die Beamten nahmen ihn mit zur Wache, wo ein Arzt dem Unfallfahrer eine Blutprobe entnahm.
Da er als Fahranfänger noch in der Probezeit ist, bei der eine strikte 0,0 Promille-Grenze gilt, wartet neben dem Schaden am Fahrzeug auch noch eine empfindliche Strafe auf ihn. Neben drei Punkten in Flensburg drohen ein Bußgeld sowie ein längeres Fahrverbot. Zudem verdoppelt sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre, der 19-Jährige muss zudem ein Aufbauseminar („Idiotentest“) besuchen.