Lanken. Stichtag für die Jahrgänge 1953 bis 1958 ist eigentlich der 19. Januar. Wegen Corona gibt es eine neue „Galgenfrist“. Alle Infos.

Ab dem Jahr 2033 soll es in Deutschland nur noch den Führerschein im Scheckkarten-Format geben. Jetzt erfolgt die erste größere Umstellung: Führerschein-Inhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958, die noch ein altes graues oder rosafarbenes Dokument besitzen, müssen es jetzt umtauschen – eigentlich bis zum Mittwoch, 19. Januar. Doch schon lange ist klar: Das ist nicht zu schaffen.

„Niemand verliert nach dem Stichtag seine Fahrerlaubnis“, beruhigt Tanja Stamer, Leiterin des Fachdienstes Straßenverkehr im zu Elmenhorst gehörenden Gewerbegebiet Lanken. Weil absehbar war, dass wegen der Pandemie der Umtausch länger dauern wird, hat das Bundesverkehrsministerium mit einem Verwaltungskniff die Frist bis zum 19. Juli verlängert.

Führerschein umtauschen: Frist wurde wegen Corona bis zum 19. Juli verlängert

Zwar gilt weiterhin der eigentliche Stichtag, doch in den kommenden Monaten bleibt die Benutzung des alten Führerscheins straffrei. Erst danach wird bei Kontrollen ein Verwarngeld von 10 Euro erhoben.

Redakteurin Susanne Tamm mit ihrem rosafarbenen Führerschein und lädiertem Foto aus dem Jahr 1994..
Redakteurin Susanne Tamm mit ihrem rosafarbenen Führerschein und lädiertem Foto aus dem Jahr 1994.. © Susanne Tamm | Susanne Tamm

Vorteil der neuen Scheckkarte: Sie ist dann nicht nur europa-, sondern weltweit gültig. „Der graue Führerschein ist aktuell noch innerhalb der Europäischen Union gültig, wer ins außereuropäische Ausland reisen will, benötigt aber bereits jetzt einen internationalen Führerschein“, so Stamer. Doch schon jetzt gibt es mit dem alten „grauen Lappen“ häufig Probleme – nicht nur im EU-Ausland. Grund: Das Foto ist genauso alt wie das Ausweisdokument und entspricht nicht mehr dem heutigen Aussehen des Fahrers.

1557 Bürger im Herzogtum Lauenburg haben den neuen Führerschein bisher beantragt

Bundesweit besitzen etwa 58 Millionen Menschen eine Fahrerlaubnis (Stand: 2020). Wie viele davon mit dem grauen oder rosafarbenen Ausweis unterwegs sind, wird statistisch nicht erfasst. Auch Tanja Stamer kann nicht sagen, wie viele Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg noch mit alten Ausweispapieren unterwegs sind: „Wir wissen auch nicht, wie viele Menschen der betreffenden Jahrgänge im Kreisgebiet leben und seit wann sie einen Führerschein haben.“ Auch bei Zugezogenen werde im Einwohnermeldeamt nicht der Tag der Führerscheinausgabe erfasst. Gezählt werden hingegen die bisher umgetauschten Ausweise. Und dies waren am Dienstag, 18. Januar, 1557 Exemplare.

Ein Indiz, wie viele alte Dokumente noch im Umlauf sind, ist hingegen die Zahl der Anträge, die die Zulassungsbehörde auf dem Postweg erreichen. Stamer: „Vor Weihnachten kamen etwa 20 bis 30 Anträge pro Tag, aktuell sind es 100 bis 130.“ Hinzu kommen noch Anträge, die vor Ort gestellt werden. Dazu müssen Bürger allerdings auf den Internetseiten des Kreises (www.kreis-rz.de, Stichwort Führerscheinbehörde) einen Termin buchen. Immer donnerstags werden neue Termine für die jeweils kommende Woche freigeschaltet.

Führerscheinstelle schickt Dokument an die Heimatgemeinde

Einfacher und ohne vorherige Terminvereinbarung geht es auf dem Briefweg. Dafür müssen im Internet zwei Antragseiten heruntergeladen und ausgedruckt werden. Neben den persönlichen Daten ist auch eine Unterschrift notwendig. Zudem werden eine Kopie des alten Führerschein sowie des Personalausweises und ein Passbild benötigt. Alles per E-Mail an die Behörde zu senden, gehe nicht, so Stamer: „Für den neuen Führerschein brauchen wir die Unterschrift im Original.“ Auch der Gebührenbescheid der Zulassungsstelle kommt per Post. Sind die 24,30 Euro überwiesen, beginnt in Lanken die Bearbeitung, die drei bis sechs Wochen dauert. Etwa 250 Anträge werden pro Woche erfasst und an die Bundesdruckerei, die das neue Dokument herstellt, gesendet.

Der fertige Führerschein wird dann noch einmal in Lanken kontrolliert. Um ihn abzuholen, muss der Bürger keinen Termin buchen und auch nicht nach Lanken fahren: Die Führerscheinstelle schickt das Dokument an die jeweilige Stadt- oder Amtsverwaltung. „Wir können die Führerscheine nicht direkt zusenden, weil das alte Dokument bei der Abholung entweder abgegeben oder entwertet werden muss“, so Stamer.

Mit dem Umtausch Zeit lassen können sich alle, die mindestens 70 Jahre alt sind

Die Umtauschaktion für die grauen und auch die rosafarbenen Ausweise geht im kommenden Jahr weiter: Der 19. Januar ist dann Stichtag für die Jahrgänge 1959 bis 1964, die Jahrgänge 1965 bis 1970 sind 2024 an der Reihe, alle 1971 oder später Geborenen 2025. Die ab 1999 ausgestellten Ausweise sind ab 2026 dran. Neu ist: Ein Führerschein ist ähnlich wie der Personalausweis nur noch 15 Jahre gültig, muss dann erneuert werden. Mit dem Umtausch Zeit lassen können sich alle, die mindestens 70 Jahre alt sind: Sie sind erst 2033 dran.