Schwarzenbek. Die Abstimmung war eindeutig – es wird weder fest installierte noch mobile Luftfilter geben. Dafür wird etwas anderes angeschafft.

Auch in der Verbandsschule Nordost in Schwarzenbek wird es keine Luftfilter geben – weder mobile, noch fest installierte Anlagen. Das ist das Ergebnis der letzten Schulverbandsversammlung. Der Sozial- und Kulturausschuss der Stadt hatte sich bereits im September gegen die Anschaffung derartiger Geräte entschieden. Ebenfalls im September hatte der Schulverband der städtischen Verwaltung den Auftrag erteilt, die Anschaffung derartiger Geräte zu prüfen, um den Schulalltag sicherer und die Corona-Beschränkungen erträglicher zu machen.

Stadt Schwarzenbek und Umlandgemeinden sind Träger der Schule

Während die Stadt Träger von Gymnasium sowie Grund- und Gemeinschaftsschule ist, wird die Grundschule Nordost (Cesenaticostraße 14) von einem Verband getragen: Als per Schulgesetz Ende der 1960er-Jahre die oftmals einklassigen Dorfschulen aufgelöst wurden, gründeten Elmenhorst, Grove, Havekost, Kankelau, Fuhlenhagen und Möhnsen gemeinsam mit der Stadt Schwarzenbek 1969 den Schulverband Nordost.

Die Stadt Schwarzenbek trägt im Schulverband einen Anteil von 85 Prozent der Kosten, die Dörfer 15 Prozent. In der Verbandsversammlung sind die Bürgermeister aller Kommunen vertreten, Norbert Lütjens ist als Schwarzenbeks Bürgermeister zugleich Verbandsvorsteher. Hinzu kommen sechs städtische Politiker und sechs Vertreter aus den Dörfern, sodass die Stadt in der Versammlung stets eine Stimme Mehrheit hat.

Helfer für zielgenaueres Lüften werden angeschafft

Doch in der vergangenen Woche stimmten auch Vertreter aus den Dörfern gegen die Anschaffung der Filter. Die hätten zwischen 125.000 für mobile und 1,4 Millionen für fest installierte Anlagen gekostet. Mit zehn Ja- zu drei Nein-Stimmen wurden die raumlufttechnischen Anlagen (fest installiert) abgelehnt, mit fünf zu acht Stimmen war das Ergebnis bei den mobilen Anlagen knapper.

Mit 12 Ja-Stimmen bei nur einer Ablehnung wurde hingegen die Anschaffung sogenannter CO2-Ampeln beschlossen, die ein ziel­genaueres Lüften ermöglichen. „Es war eine gute, offene Diskussion“, sagt Lütjens. Im Vorfeld der Sitzung gab es in der Stadtverwaltung jedoch die Sorge, einer der städtischen Vertreter könnte „umfallen“ – dann hätte es unterschiedlich ausgestattete Schulen in einer Stadt ­gegeben.

Förderung durch den Bund stark eingeschränkt

Für die Anschaffung von Luft­filtern spricht, dass es oberstes Ziel ist, die Schulen offen zu halten. Das Problem ist jedoch, dass es für die mobilen Luftreiniger nur dann eine Förderung gibt, wenn es sich um Schulräume ohne oder mit stark eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten handelt.

Bei allen 46 Räumen inklusive Schulverwaltung, Hort und Offene Ganztagsschule ist aber eine Lüftung möglich. Kein Hersteller, der angefragt wurde, war zudem bereit, Testgeräte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Alle wiesen außerdem darauf hin, dass es aufgrund der aktuellen Rohstoffsituation zu langen Lieferzeiten kommen kann.

Hohe Kosten, lange Lieferfristen und aufwendige Installation

Die fest installierten Geräte sind noch teurer: Auf 1,393 Millionen Euro belaufen sich allein die reinen Gerätekosten. Für die stationären Anlagen gewährt die Bundesregierung einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent, allerdings höchstens 500.000 Euro pro Standort.

Daraus ergibt sich eine Förderquote von 36 Prozent – plus Kosten für Wanddurchbrüche und neue Elektroleitungen inklusive Brandschutz.

Aufwand zu groß und zu teuer

Abgesehen von den hohen Kosten für den Einsatz von Luftfiltern spricht nach Ansicht von Lütjens und der zuständigen Fachbereichsleiterin Kathrin Kipke auch der Zeitfaktor gegen den Einsatz dieser Geräte. „Wir müssten die Räume mit Experten begehen.

Es wären zusätzliche Stromleitungen erforderlich, und danach müsste eine Ausschreibung erfolgen. Ob dann Geräte überhaupt kurzfristig verfügbar sind, ist fraglich“, erläutert Kipke. Zudem fänden Corona-Ausbrüche dank Lüften, Maske und Hygieneregeln selten im Klassenverband statt, sondern eher im familiären Umfeld.

Maskenpflicht und Lüften trotz Luftreinigern

Aber auch mit Luftreinigern müsste weiterhin alle 20 Minuten gelüftet werden, und auch die Maskenpflicht im Unterricht bliebe bestehen. Bei den fest installierten Anlagen würde sich zudem das Klassenbild erheblich verändern: So gibt es Anlagen, die als Rohre an der Decke hängen – und Änderungen an der Beleuchtung erfordern.

Einig waren sich die Verbandsvertreter, dass beim Neubau fest installierte Lüftungsanlagen ein Muss seien. Nach dem Ende der Weihnachts­ferien gilt deshalb weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler: Abstand halten, Maske tragen, regelmäßig Lüften und sich testen.