Geesthacht/Ratzeburg. Kein einziger Bieter will die Station in Geesthacht übernehmen. Die Kritik reicht von „Feldzug“ bis zu Rechtsbeugung.

Die Probleme mit der Neuordnung des Rettungsdienstes hat der Kreis Herzogtum Lauenburg noch nicht komplett bewältigt, da steht weiterer Ärger ins Haus. Auch die Neuausschreibung der Notarztversorgung erbrachte nicht das gewünschte Ergebnis. Für die Besetzung des Einsatzfahrzeugs (NEF) im Südkreis ist bislang keine Lösung in Sicht, ein externer Anbieter für die beiden anderen Standorte wirft Fragen auf. Umso mehr, als eine Arbeitsgemeinschaft dreier örtlicher Krankenhäuser nicht zum Zuge kommen soll.

Zur Frage, wer den Zuschlag erhält, gibt sich der Sprecher des Kreises wortkarg. Nachdem vergangenen Montag die zweimal verlängerte Ausschreibungsfrist für die Notarztversorgung geendet hatte, soll eine Woche später (2. August) zunächst der zuständige Haupt- und Innenausschuss des Kreistags informiert werden. Soviel verrät Karsten Steffen: Für den Südkreis mit dem NEF-Standort am Johanniter-Krankenhaus Geesthacht „ist kein Gebot eingegangen“.

Neuausschreibung der Notarztversorgung im Herzogtum bisher erfolglos

Aus Sicht der Kreisverwaltung kein Grund, das Gesamtergebnis infrage zu stellen: „Wir werden jetzt die Vergabe für den Südkreis im Verhandlungsverfahren anstreben, es ist bereits Interesse bekundet worden“. Der Kreis plane dazu Gespräche mit mehreren potenziellen Anbietern, informiert Steffen.

Warum sich mehrere nicht am Bieterverfahren beteiligt haben, ist ein offenes Geheimnis: Die Forderung, die Bieter müssten bei ihnen angestellte Ärzte dem Kreis per Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung stellen, um die Notarztversorgung sicher zu stellen, hatte bereits im Vorfeld für Unverständnis und Kritik gesorgt. Die wird immer schärfer: Ein Mediziner rückt diese Forderung in die Nähe von Rechtsbeugung. „Der Gesetzgeber hat die Grundlagen für Leiharbeit aus gutem Grund verschärft. Sie soll nicht die Regel sein, sondern nur helfen, Auftragsspitzen auszugleichen.“ Die Gewährleistung aller Rettungsaufgaben sei jedoch das genaue Gegenteil – staatliche Pflichtaufgabe, deren Bewältigung der Kreis zu garantieren habe.

Universitätskrankenhaus Lübeck soll den Zuschlag erhalten

Eine Regel besagt, dass „Leiharbeiter“ maximal 18 Monate von ihrem Arbeitgeber an ein anderes Unternehmen ausgeliehen werden können, danach dürften sie drei Monate nicht für die Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft (HLR) tätig sein. „Wer angesichts solcher Regeln die Arbeitnehmerüberlassung für die Notarztversorgung festschreibt, weiß hoffentlich, was er tut“, sagt Dr. Andreas Schmid, in Personalunion Geschäftsführer und Ärztlicher Direktor des DRK-Krankenhauses Mölln-Ratzeburg. Nachdem der DRK-Kreisverband bereits aus dem Rettungswesen gedrängt worden sei, sei nun die Notarztversorgung an der Reihe. „Das wirkt wie ein Feldzug gegen das DRK.“

Nach LL-Informationen soll das Universitätskrankenhaus Lübeck den Zuschlag erhalten. Lassen deren Notärzte künftig Kranke und Verletzte vermehrt an die Trave transportieren, müssen Angehörige weite Strecken zurücklegen.