Schwarzenbek/Müssen. Auch der Louisenhof, eine Arbeitsstätte für Menschen mit Behinderung, ist nun von Quarantänemaßnahmen betroffen.

Die zweite Welle der Corona-Infektionen hat auch die Europastadt erreicht. Erst am Freitag meldete Kreissprecher Tobias Frohnert den Fall eines 20-Jährigen, der sich mit dem Virus infiziert hat. Der Auszubildende ist Boxsportler, nahm im Combat Center Schwarzenbek am Training teil. Er hatte 19 Kontaktpersonen im Verein und fünf weitere in seinem Ausbildungsbetrieb.

Inzwischen wurde das Virus auch bei seinem Vater und seinem Bruder (23) festgestellt. Der 23-Jährige arbeitet in der Gartenbaugruppe der Louisenhof gGmbH, die Menschen mit Behinderungen betreut und ihren Hauptsitz seit einigen Jahren im Müssener Ortsteil Louisenhof hat.

„Die positiven Testergebnisse aus dem familiären Umfeld des 20-Jährigen erreichten das Kreisgesundheitsamt am Sonnabend“, berichtet Kreissprecher Tobias Frohnert. Der 23-Jährige hatte nach Auskunft der Kreisverwaltung am Donnerstag, 8. Oktober, innerhalb der Gartenbaugruppe Kontakt zu 21 weiteren Personen, inklusive Betreuern und Fahrern. Am Freitag, 9. Oktober, war er als Kontaktperson aus dem Umfeld seines positiv getesteten Bruders bereits in Quarantäne.

Als Ursprung des Corona-Ausbruchs wird eine Familienfeier vermutet

„Als Ursprung der Infektion wird eine Familienfeier vermutet. Das Gesundheitsamt geht aufgrund des Ansteckungsgeschehens innerhalb der betroffenen Familie davon aus, dass der 23-Jährige frühestens seit Donnerstag infektiös gewesen sein kann“, so Frohnert.

Alle Kontaktpersonen seien anhand der gut vorbereiteten Kontaktlisten des Louisenhofes sofort ermittelt worden und sollten noch am Sonnabend durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden, um entsprechende Quarantäneanordnungen zu treffen. „Da ein Teil der Mitarbeitenden gesetzlich betreut wird, werden neben Erziehungsberechtigten auch die Betreuer kontaktiert“, so Frohnert weiter.

Louisenhof hat Betroffene bereits selbst informiert

Der Louisenhof selbst hat die Betroffenen bereits telefonisch über die Situation informiert und Anrufe des Gesundheitsamtes angekündigt. Bei Betroffenen, die nicht im Kreis Herzogtum Lauenburg leben, wurden darüber hinaus die zuständigen Gesundheitsämter über eine mögliche Infektion informiert. Ein Teil der Kontaktpersonen lebt in betreuten Wohngruppen, welche nun ebenfalls unter Quarantäne gestellt wurden.

Die Betreuung der Betroffenen – allesamt Menschen mit Behinderungen – werde trotz der Quarantäne-Auflagen sichergestellt.

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Die Quarantäne gilt für die Wohngruppen und diejenigen, die von zu Hause anreisen, zunächst bis zum 22. Oktober. Der Corona-Testbus der Kassenärztlichen Vereinigung wird für Abstriche angefordert. Aufgrund der Hygienemaßnahmen innerhalb der Arbeitsgruppen und der Arbeit außerhalb geschlossener Räume geht das Gesundheitsamt zunächst von einem geringen Ansteckungsrisiko aus.

Gartenbaugruppe bleibt bis 22. Oktober geschlossen

„Da der Infizierte im Freien arbeitet, hoffen wir, dass das Virus sich nicht weiter in seiner Gemüsebaugruppe verbreitet hat. Andere Bereiche des Louisenhofes sind nicht von der Quarantäne betroffen“, erläutert der Kreissprecher.

Die Gartenbaugruppe des Louisenhofes bleibt zunächst bis zum 22. Oktober geschlossen. Nach Mitteilung des Louisenhofes seien alle anderen Gruppen aber nicht betroffen. Die Kohortenregeln und Hygienebestimmungen würden eingehalten. Kontakt zwischen den Gruppen werde auch durch vorgegebene Laufwege vermieden.

Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

  • Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum, und halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen
  • Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden