Gegenstand der Förderung

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen der freien Wirtschaft mit bis zu 500 Mitarbeitern, die unmittelbar vom Juni-Hochwasser 2013 betroffen sind.

Gegenstand der Förderung sind Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden und Betriebsstätten. Mittelbare Schäden, wie entgangener Gewinn, Produktions- und Verdienstausfall, können nicht ersetzt werden.

Umfang der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung und als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der tatsächlich ermittelten, zuwendungsfähigen Schäden, maximal jedoch 100 000 Euro. In Ausnahmefällen bei in ihrer Existenz gefährdeten Betrieben und in vergleichbaren Härtefällen kann die Förderung auf maximal 200 000 Euro erhöht werden. Eine zusätzliche Förderung der Aufwendungen für die Wiederherstellung oder Beschaffung der geschädigten Wirtschaftsgüter aus öffentlichen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Dies betrifft unter anderem die Übernahme einer öffentlichen Bürgschaft für die durch die Zuwendung nicht abgedeckten Finanzierungsanteile.

Verfahren

Die Schäden sind nach Art und Höhe durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen. Außerdem hat das antragstellende Unternehmen von einer unabhängigen Einrichtung (Versicherung, Steuerberater, IHK) den Hochwasserschaden bestätigen zu lassen.