Escheburg. Eine Bebauung einer freien Fläche an der Alten Landstraße scheiterte schon einmal. Jetzt gab es bei dem Antrag Grund zur Eile.
Der Weg zu einem weiteren Baugebiet in Escheburg nimmt die erste Hürde. Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel gab es nun einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2a. Er betrifft ein Gebiet nördlich der Alten Landstraße, das als Freifläche zwischen den Hausnummern 120 und 128 liegt.
Der Antragsteller hatte um Erledigung bis zum 31. Dezember gebeten, da nur bis zu diesem Datum ein beschleunigtes Bauleitplanverfahren nach § 13b BauG ohne Umweltprüfung möglich gewesen wäre. Für die Flächenversiegelung wäre kein Ausgleich notwendig. Die Empfehlung des Escheburger Planungs- und Umweltausschusses allerdings zielt trotzdem weiterhin darauf ab, „Ausgleichsmaßnahmen für die Baumaßnahmen zu prüfen und umzusetzen, auch wenn dies rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist“.
Fünf Grundstücke für Wohnbebauung an der Alten Landstraße in Escheburg
Dieses Verfahren kann hier Anwendung finden, weil die Fläche kleiner als 10.000 m² ist, eine Wohnnutzung geplant ist und sich die Fläche an bebaute Ortsteile anschließt. Am Ende soll ein allgemeines Wohngebiet mit zirka fünf Baufeldern und einer Erschließungsstraße ausgewiesen werden, ein Teil der Fläche wird private Grünfläche. Auf dem den Gemeindevertretern vorgelegten Entwurf sind bereis fünf Stellflächen für Häuser auf einer Linie im hinteren Bereich des Grundstücks eingezeichnet. „Die Planung ist noch sehr grob“, erklärt Escheburgs Bürgermeister Frank Krause. Soll heißen, wie die Gebäude, die hier einmal stehen könnten, dann wirklich aussehen, ist noch nicht absehbar.
Denn der Weg vom Aufstellungsbeschluss bis zum fertigen Haus – „da geht noch einige Zeit ins Land“, meint Frank Krause. So muss der Satzungsbeschluss des B-Planes bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 gefasst sein. Mit dem Aufstellungsbeschluss bekundet die Gemeinde zunächst einmal die Absicht, für den angegebenen Bereich ein Verfahren der Bebauungsplanung einzuleiten. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und aller weiterer Schritte soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
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Es ist der zweite Anlauf für die Fläche. Sie war im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 bereits als Wohnbaufläche vorgesehen gewesen, nach der Phase der frühzeitigen Beteiligung aber nicht mehr, sondern sollte als private Grünfläche festgesetzt werden. Das Bauleitplanverfahren wurde dann aber eingestellt.
Die Pläne mit dem Geltungsbereich können auch auf der Internetseite des Amtes Hohe Elbgeest (www.amt-hohe-elbgeest.de) unter „Aktuelles“ und dann „Amtliche Bekanntmachung“ eingesehen werden.