Geesthacht. Der Beirat für Umwelt und Natur legt einen Widerspruch gegen den B-Plan in der Geesthachter Hafencity ein. Die Hintergründe.
Wenn die Firma Züblin in der Geesthachter Hafencity das „Westhafen V“ genannte Areal an der Steinstraße gegenüber einer ansässigen Autowaschanlage bebaut, sieht der Bebauungsplan Fahrradstellplätze nur in den dazugehörigen Tiefgaragen vor. Gegen diesen B-Plan mit der Nummer I/35 hat der Beirat für Umwelt und Natur der Stadt Geesthacht Widerspruch eingelegt.
Es seien keine sicheren, ebenerdigen und leicht zugänglichen Abstellplätze eingebunden, heißt es in der Begründung. „Das widerspricht dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept, das am 30. Oktober 2018 von der Stadt vorgestellt wurde und dem 2012 aufgestellten Verkehrsentwicklungsplan“, sagt Hans-Hermann Wulff vom Umweltbeirat.
Stadtverwaltung hat den Sachverhalt bereits geprüft
Wenn die Mitglieder des Ausschusses für Stadt- und Verkehrsplanung am heutigen Dienstag (ab 18 Uhr, Sporthalle Berliner Straße) über den B-Plan beraten, mögen sie „eine Gleichbehandlung des motorisierten und nicht motorisierten Verkehrs herstellen“, so Wulff.
Allerdings scheinen die Aussichten gering, dass die Politiker seiner Argumentation folgen werden. Die Stadtverwaltung hat den Sachverhalt geprüft und teilt mit: „Eine Regelung auf der Ebene des Bebauungsplans ist nicht erforderlich, weil sich die Verpflichtung zur Errichtung von Fahrradstellplätzen unmittelbar aus der Bauordnung ergibt.“
Ort neuer Fahrradstellplätze ist nicht entscheidend
Das heißt im Klartext: Es müssen lediglich ausreichend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Der Ort ist nicht entscheidend. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir den B-Plan anhalten“, sagt der Ausschussvorsitzende Gerhard Boll von den Grünen.
Gleichwohl hat er sich jüngst selbst ein Bild in den zuletzt fertiggestellten Züblin-Wohnungen in der Hafencity gemacht. Ergebnis: „Weder in Nähe der Eingänge noch im Innenhof befinden sich Fahrradbügel. Die Räder lehnen dort teilweise an der Hauswand“, sagt Boll. Damit dies im „Westhafen V“ nicht passiert, schwebt Boll vor, eine konkrete Lösung zu Fahrradbügeln in den B-Plan festzuschreiben oder einen städtebaulichen Vertrag darüber aufzusetzen.