Geesthacht. Geesthachter Ausschuss stimmt für gleiche Ermäßigungen. Durcheinander endet zum 1. August. Stadtkasse wird zusätzlich belastet.

Wer in Geesthacht mehrere Kinder in der Kita-Betreuung hat, erhält derzeit für das erste Geschwisterkind unabhängig vom Einkommen eine Ermäßigung von 50 Prozent und für jedes weitere Kind 100 Prozent.

An Schulen sieht das in der Ganztagsbetreuung anders aus: Dort sind es für das erste Geschwisterkind 30 Prozent Ermäßigung, für das zweite 50 Prozent und erst beim dritten Geschwisterkind 100 Prozent.

Geesthachter Eltern froh: Geschwister-Ermäßigung wird angeglichen

Darüber hinaus gibt es derzeit gar keine Ermäßigung, wenn ein Kind zur Schule geht und das zweite in die Kindertagesstätte. „Aus Sicht der SPD gibt es keinen Grund dafür. Die Landesregierung hat versäumt, die Geschwisterermäßigung im Kita-Bereich so zu formulieren, dass die älteren Geschwister, die sich in der schulischen Betreuung befinden, berücksichtigt werden“, sagen Katrin Fischer und Julian Peemöller stellvertretend für die Fraktion.

Mit diesem Durcheinander ist in Geesthacht jetzt Schluss. Zum 1. August 2021 wird der Ermäßigungssatz angeglichen und gilt auch übergreifend für alle Bildungsformen. Dieser Beschluss wurde im Ausschuss für Bildung und Sport einstimmig von allen Parteien gefällt, muss allerdings noch von der Ratsversammlung bestätigt werden.

Eltern müssen Antrag auf Ermäßigung bei der Stadt stellen

Wie stark durch diese Entscheidung die Stadtkasse belastet wird, vermochte Christoph Wieck vom zuständigen Fachbereich der Verwaltung noch nicht sagen. „Wir haben keinen Datensatz, der diese Informationen abgleicht. Das müssen wir mühsam ,zu Fuß’ erfassen“, entschuldigt Wieck. Wer wegen der neuen Regelung einen Ermäßigungsanspruch hat, soll daher einen entsprechenden Antrag bei der Stadt stellen.