Geesthacht. Geesthachter SPD fordert eine Nachbesserung beim Ermäßigungs-Verfahren und sieht ein klares Versäumnis im neuen Kita-Gesetz.
Als Nala (7) im vergangenen Sommer aus der Kindertagesstätte zur Grundschule in der Oberstadt wechselte, brachte die Umstellung ihre Mutter ins Grübeln. Denn die Kita, auf die auch der jüngere Bruder Lasse (5) geht, wurde für diesen plötzlich teurer. "Ich habe zuerst gedacht, ich habe einen Fehler gemacht", sagt Katrin Fischer. "Die Kita bietet in Sachen Abwicklung einen ,Full Service', man muss eigentlich nichts machen. Ich dachte, ich hätte vergessen, etwas einzureichen."
Dem war aber nicht so. Die Geesthachter SPD-Politikerin fand heraus: Es ist ausgerechnet das Rabattsystem, das Eltern mit mehreren Kindern entlasten soll. Es macht diese Einrichtungen aber dann teurer, wenn das ältere Geschwisterkind auf die Schule wechselt und das andere in der Kita verbleibt. Und zwar nicht unerheblich; je länger die tägliche Betreuungszeit ist und je weiter die Kinder im Alter auseinanderliegen, desto teurer wird es.
Nach der Einschulung: Kosten für Kita-Geschwister steigen
Der Extremfall: Wenn bei einer 12,5-Stundenbetreuung das älteste von drei Kindern auf die Schule wechselt, ein Kind in der Elementargruppe verbleibt und das jüngste in der Krippe, steigt die Mehrbelastung im Vergleich zur vorherigen Situation auf monatlich 172 Euro. Für das ältere Kind müssen dann 414 Euro bezahlt werden, für das jüngere 207 Euro. Es geht aber auch anders herum: Wenn die Altersspanne der Kinder nicht weit auseinanderliegt und ein jüngeres Kind nach dem Wechsel des älteren auf einer Schule im Elementarbereich verbleibt, wird es für Familien mit zwei Kindern sogar monatlich um 35 Euro günstiger.
Katrin Fischer findet das ungerecht. Die Geesthachter SPD strebt nun eine Vereinheitlichung an, mit dem Ziel, sie zum Start des nächsten Kita-Jahres am 1. August bereits umzusetzen. Der Sozialausschuss soll sich im Februar, spätestens im März mit dem Antrag befassen. Das Vorhaben ist bereits an die anderen Fraktionen weitergegeben worden. "Wir finden es ein wichtiges Zeichen, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Die Elternbeiträge für Kita, Hort und Ganztag sind ein erheblicher Kostenfaktor für die Familien, insbesondere bei mehreren Kindern", erklärt Julian Peemöller, der Vorsitzende des Ortsvereins der SPD Geesthacht. "Es ergibt auch keinen Sinn und ist sozial ungerecht, wenn wir Eltern mit nur Kita-Kindern oder nur Schulkindern bei den Betreuungskosten entlasten, wenn die Geschwister aber Kita und Schule besuchen, dann nicht. Aus diesem Grund wollen wir im Sozialausschuss beantragen, diese Lücke zu schließen."
Es zählen nur Geschwisterkinder, die in der gleichen Betreuungsform sind
Das bisherige Problem ist, dass die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung mit "aufrückt", sobald ein Kind die Einrichtungsform wechselt. Familien mit zwei Kita-Kindern zahlen nach dem neuen Kita-Gesetz für das jüngere Kind nur noch den halben Kita-Beitrag, bei drei Kita-Kindern geht das jüngste Kind sogar beitragsfrei in die Kita. Im Grundschulganztag lauten die Ermäßigungen 30 Prozent fürs zweite Kind, 50 Prozent fürs dritte und 100 Prozent ab dem vierten Kind. "Das klingt ja erst mal einfach und logisch, aber es zählen nur die Geschwisterkinder, die sich in der gleichen Betreuungsform befinden", erklärt Katrin Fischer. "Kommt das ältere Kind in die Schule, sind die Kinder in unterschiedlichen Betreuungsformen. Dann fällt für beide Kinder der volle Beitrag an."
Denn das älteste Kita-Kind einer Familie folgt dann nach aus dem bisher rabattierten Platz auf den Platz, für den der volle Gebührensatz bezahlt werden muss. Ebenso die jüngeren Geschwister. Ein bisher beitragsfreies drittes Kind würde folglich als nunmehr "Kind zwei" auf der Kita fortan die halben Gebühren kosten. Katrin Fischer: "Bei drei Kindern bedeutet es immer, dass mit dem Wechsel des ältesten in die Grundschule die Gesamtgebührenbelastung der Familie steigt, bei zwei Kindern ebenso, wenn das jüngere Kind noch in der Krippe ist. Das möchten wir ändern. Die Rabattierung soll so bestehen bleiben, wie sie beim Schulwechsel des ältesten Kindes ist."
Ein Versäumnis im neuen Kita-Gesetz?
"Das ist kein neues Phänomen", hat Katrin Fischer herausgefunden. Warum sich die Rabattierung so entwickelt hat, kann sie nur vermuten. Vielleicht sei es nur eine Frage der Abstimmung unter Behörden, so ein Verdacht. "Das sind zwei verschiedene Bereiche. Kitas sind in der Verwaltung im Sozialbereich angesiedelt, die Schulen im Bildungsbereich", erläutert Fischer.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christine Backs sieht ein klares Versäumnis im neuen Kita-Gesetz und appelliert an ihre Ratskollegen: "Wir bitten alle Geesthachter Fraktionen, dieses Missverhältnis nach Kiel zu kommunizieren und eine Korrektur zu fordern. Es ist Aufgabe des Landes, das Kita-Gesetz so zu modifizieren, dass auch Geschwister in der Ganztagsbetreuung bei der Ermäßigung berücksichtigt werden."