Geesthacht. Geesthachter Ratsversammlung diskutiert Satzungsänderung. Wie soll die Stadt künftig informieren? Weiterhin auch in der Zeitung?

Gut eine Stunde nahm die Geesthachter Ratsversammlung mit der Verabschiedung von Kathrin Bockey und der Verpflichtung neuer Mitglieder ihren friedlichen Verlauf, dann gab es doch noch eine kontroverse Diskussion. Grund war Tagesordnungspunkt „15.4“. Es ging um eine Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Geesthacht und der Frage: Über welche Medien und Quellen soll die Stadt künftig ihre Bekanntmachungen veröffentlichen, sodass viele Bürger erreicht werden?

„Die Bekanntmachungsordnung des Landes ist geändert worden“, erklärte der Erste Stadtrat Dr. Georg Miebach die Notwendigkeit. Eine Veröffentlichung in Printmedien sei nicht mehr zwingend vorgesehen. Die Ratsversammlung solle eine Angleichung der Satzungen von Land und Stadt beschließen, so der Wunsch der Verwaltung. Bekanntmachungen sollten künftig im Internet über die Homepage der Stadt abzurufen sein.

Satzungsänderung sorgte für Diskussionen, Widerstand im Seniorenbeirat

Das rief den energischen Widerspruch von Michael Backs vom Seniorenbeirat hervor. „Für mein Dafürhalten: Nein!“, konterte er vehement die Ausführungen des Ersten Stadtrates. Backs: „Ich halte das Vorgehen nicht für richtig. Und es ist ja nur eine Empfehlung des Landes.“

Er beklagte, dass mit so einer Änderung viele Ältere vom Informationsfluss der Stadt abgeschnitten seien. Nur wenige könnten im Internet die Stadtseite aufrufen.

Wochenblätter werden kostenlos verteilt und erreichen fast jeden Haushalt

„Viele informieren sich über die Bekanntmachungen, wie sie in den Wochenblättern von der Stadt geschaltet werden. Sie sind sehr wichtig für die Älteren, werden kostenlos verteilt und erreichen fast jeden Haushalt. Die Wochenblätter haben eine wesentlich breitere Verbreitung bei älteren Menschen als das Internet“, argumentierte Michael Backs.

Am 5. Januar hatte Schleswig-Holsteins Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung im Zusammenhang mit der Änderung der Bekanntmachungsverordnung einen Runderlass mit Satzungsmustern veröffentlicht. Diese zielen auf die Hauptsatzungen ab.

Land ändert Verordnung und gibt Satzungsmuster zur Übernahme heraus

Die Geesthachter Verwaltung würde dem gern folgen und schlug vor, dass auch Geesthacht sich diesem Musterentwurf anschließt. Eine Ausnahme bilden die nach dem Baugesetzbuch erforderlichen örtlichen Bekanntmachungen der Stadt. Hier ist in den Print-Medien nach wie vor eine Annonce in der „Lauenburgische Landeszeitung“ vorgesehen.

Dr. Georg Miebach versuchte sich in einem Kompromiss. Seine Empfehlung: Eine selbstverpflichtende Erklärung der Verwaltung, weiterhin in den Wochenblättern zu informieren. Diese Absicht sollte im Protokoll festgehalten werden. Aber auch da blieb Michael Backs skeptisch: „Ich halte nichts von dieser Selbstverpflichtung“, sagte er.

Entscheidung einstimmig vertagt, weitere Diskussion im Hauptausschuss

„Das Protokoll nutzt herzlich wenig, das wird abgelegt.“ In ein paar Jahren, wenn die Personalien gewechselt hätten, werden sich die Mitarbeiter immer auf die gültige Satzung berufen. Dann erinnere sich keiner mehr daran, dass es so ein Protokoll gäbe. Sein Gegenvorschlag: Den Informationsweg auch über Printmedien in die Satzung reinschreiben, und die Unklarheiten wären beseitigt.

Der Disput rief nun die Fraktionen auf den Plan. Ali Demirhan (Grüne) beantragte eine Pause, um sich zu besprechen. Danach stand für alle Fraktionen fest: Es gibt weiteren Beratungsbedarf. Einstimmig wurde der Vorschlag angenommen, das Thema zur Weiterbesprechung zunächst in den Hauptausschuss zu verweisen.