Schwarzenbek/Geesthacht. Geesthacht und Schwarzenbek liegen über 200er-Inzidenz. Weitere Verschärfungen möglich. Bürgermeister appellieren, Regeln einzuhalten.

Mit 421,8 hatte Schwarzenbek in dieser Woche die höchste Inzidenz in Schleswig-Holstein. Auch wenn der Wert zum heutigen Sonnabend auf 265,1 sinkt, liegt er immer noch extrem hoch. Ähnliches gilt für Geesthacht. Auch die größte Stadt des Kreis Herzogtum Lauenburg liegt mit 211,8 über der 200er-Marke. Deshalb appellieren die beiden Bürgermeister, Norbert Lütjens (Schwarzenbek) und Olaf Schulze (Geesthacht), eindringlich an ihre Bürger, sich an die geltenden Kontakt- und Hygienebestimmungen zu halten.

Halten Sie sich an die Maskenpflicht!“, sagt Olaf Schulze, Geesthachts Bürgermeister, will weitere Einschränkungen vermeiden
Halten Sie sich an die Maskenpflicht!“, sagt Olaf Schulze, Geesthachts Bürgermeister, will weitere Einschränkungen vermeiden © Dirk Schulz | Dirk Schulz

„Es gibt keinen speziellen Hotspot als Auslöser. Wir alle gemeinsam können aber dazu beitragen, dass die Zahlen wieder kontinuierlich nach unten gehen“, sagt Norbert Lütjens. „Halten Sie sich an die Maskenpflicht, um weitere Einschränkungen verhindern“, ergänzt Olaf Schulze.

Wegen hoher Inzidenz: Ausflugsziele im Herzogtum können gesperrt werden

Diese drohen, sollte die Corona-Inzidenz im Kreis über 200 steigen. Die Kreisverwaltung ist darüber im engen Austausch mit dem schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium. „Wir geben eine Lage-Einschätzung ab, nach der das Ministerium eine Entscheidung fällt, die wir dann umsetzen“, sagt Kreissprecher Tobias Frohnert.

Maßnahmen, die diskutiert werden, sind eine Ausgangssperre, Beschränkungen für den Tagestourismus (Stichwort: „Einreise-Verbot“) sowie weitere Verschärfungen der Vorgaben, wie etwa eine Testpflicht vor einem Friseurbesuch. Allerdings ist nach Ansicht der Kreisverwaltung eine Ausgangssperre für einen Flächenkreis wie das Herzogtum Lauenburg keine „zielführende Maßnahme“. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eine Ausgangssperre in der Region Hannover als „voraussichtlich rechtswidrig“ gekippt.

Betretungsverbote für beliebte Ausflugsziele ließen sich einfacher umsetzen

In der Begründung heißt es, dass zunächst von staatlicher Seite „alles Mögliche und Zumutbare“ unternommen werden müsse, um die bestehenden Schutzmaßnahmen umzusetzen. Ganz im Sinne dieser Entscheidung kündigten sowohl Norbert Lütjens als auch Olaf Schulze an, die Einhaltung insbesondere der Maskenpflicht ab sofort verstärkt zu kontrollieren.

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Ein Verbot einer Einreise für Tagestouristen, das anders als im ersten Lockdown nicht für ganz Schleswig-Holstein, sondern nur im Landkreis gelte, sei „nicht wahrscheinlich“, heißt es aus dem Kieler Gesundheitsministerium. Einfacher ließen sich Betretungsverbote für beliebte Ausflugsziele umsetzen. Diesen Ansatz hatte auch das OVG Lüneburg genannt.

Zunächst aber seien keine weiteren Maßnahmen als die bis zum 25. April geltenden Beschränkungen, geplant. Passend dazu sinkt die Inzidenz im Kreis Herzogtum Lauenburg leicht auf 142,9.