Hannover/Harburg. Viele Orte im Hamburger Süden weisen hohe Corona-Fallzahlen auf. Verwaltung verschärft die Maßnahmen für Demonstranten.
Der Anstieg der neu erfassten Ansteckungen mit dem Coronavirus ist in Niedersachsen ungebrochen. Die Inzidenz lag am Mittwoch nach Angaben der Landesregierung bei 195,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Am Vortag lag dieser Wert noch bei 183. Wie berichtet, steigt auch der Wert im Landkreis Harburg seit Tagen an.
Das Problem: Er liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt. Der Landkreis Harburg veröffentlichte am Mittwochabend den Wert 479,7 (zuvor: 389,8). Zum Vergleich: Lüneburg liegt laut RKI von Mittwoch bei 212,2 (210,6) und Stade bei 184,1 (141,2). Die Zahl der aktiven Fälle gibt der Landkreis seit Montag nicht mehr an.
Corona-Inzidenz in Neu Wulmstorf bei 647,3
In manchen Regionen des Landkreises sieht es noch schlechter aus. Laut den aktuellen Angaben des Kreises liegt die Corona-Inzidenz in Neu Wulmstorf bei 647,3, in Stelle bei 587,3, in Seevetal bei 570,6, in Tostedt bei 515,5 und in Rosengarten bei 511,19. In Buchholz liegt sie bei 483,9. Die Stadt teilte am Mittwoch mit, dass sie nun weitere Maßnahmen ergreift.
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Vor dem Hintergrund des sich äußerst dynamisch entwickelnden Infektionsgeschehens weite die Stadt die Maskenpflicht aus. Danach muss, wer in Buchholz an Demonstrationen unter freiem Himmel teilnimmt, Maske tragen – dazu zählen auch nicht angemeldete Versammlungen in Form von Spaziergängen. Wie berichtet, treffen sich Kritiker der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu Protestaktionen auch in Buchholz und zumeist an Montagen.
Maskenpflicht auf Demos gilt von Freitag an
Damit greift Buchholz einer Regel vor, die auch der Landkreis Harburg erlassen will. Wie der Landkreis am späten Abend mitteilte, soll von Freitag an dann für gesamten Landkreis die Maskenpflicht bei Demos gelten. Die neue Allgemeinverfügung gelte zunächst bis einschließlich 15. Januar.
Von der neuen Regel sind Personen ausgenommen, denen aufgrund von Vorerkrankungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist. Entsprechende ärztliche Atteste oder amtliche Bescheinigungen müssen auf Verlangen nachgewiesen werden. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder.