Lüneburg. Kreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung für weite Teile der Stadt. Diese Bereiche sind von der Corona-Regel betroffen.
Maske auf, Abstand halten! Von diesem Freitag, 26. November, an gilt in der Innenstadt von Lüneburg wieder die Maskenpflicht. Auf dem Weihnachtsmarkt müssen Besucherinnen und Besucher bereits seit Eröffnung am Mittwoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen, nun greift diese Regelung wieder im gesamten Innenstadtbereich.
Die notwendige Allgemeinverfügung hat der Landkreis Lüneburg am Donnerstag auf Wunsch der Hansestadt Lüneburg auf den Weg gebracht. Das Ziel: Einkaufsbummel und Adventszauber sollen so sicher wie möglich gemacht werden. Über viele Monate habe sich die Maskenpflicht in der Corona-Pandemie bewährt.
"Maskenpflicht ist überall dort sinnvoll, wo es eng wird"
„Die Maskenpflicht in der Innenstadt ist überall dort sinnvoll, wo es eng wird“, erklärt Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer. Dies hatte auch das Oberverwaltungsgericht im Frühjahr betont – und daran orientiert sich nun der Zuschnitt des Gebietes, das wieder eng mit der Stadt abgestimmt wurde. „Ich gehe davon aus, dass die Menschen diese Maßnahme wieder gut mittragen werden“, so der Erste Kreisrat.
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Gelten soll die Maskenpflicht montags bis sonnabends von 9 bis 19 Uhr. Maske auf heißt es Am Berge, Am Fischmarkt, Am Markt, Am Ochsenmarkt, Am Sande in den Fußgängerbereichen, Am Stintmarkt, An den Brodbänken, An der Münze, Apothekenstraße, Auf dem Kauf, Auf dem Wüstenort, in der Bardowicker Straße (von Am Markt bis zur Lüner Straße), Bei der Abtsmühle auf dem Fußweg zu „Am Fischmarkt“, in der Engen Straße, Finkstraße, Glockenstraße, Grapengießerstraße, Große Bäckerstraße, Heiligengeiststraße bis Enge Straße/Rackerstraße, Katzenstraße, Kleine Bäckerstraße, Kuhstraße, Lüner Straße, Lünertorstraße bis Am Werder, Münzstraße, Obere Schrangenstraße, Rackerstraße, Rosenstraße, Salzstraße am Wasser, Schröderstraße, Untere Schrangenstraße, Waagestraße und Zollstraße.
Einige wenige Ausnahmen von der Corona-Regel gibt es
Einige wenige Ausnahmen gibt es: Kinder bis sechs Jahre müssen keine Maske tragen. Auch wer gerade einen Happen esse oder einen Schluck trinke, dürfe den Mund-Nasen-Schutz kurz abziehen, so die Kreisverwaltung. Gäste, die in der Außengastronomie Platz genommen haben, benötigen ihn ebenfalls nicht. Zudem sind Menschen von der Maskenpflicht befreit, wenn sie an bestimmten Erkrankungen leiden. Dies muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Weitere Informationen zum Coronavirus in der Region gibt es unter corona.landkreis-lueneburg.de.