Kreis Haburg. Wahlen in Niedersachsen: Zwei Wochen vor der Bundestagswahl geht es darum, wer die Politik vor Ort bestimmt und wer Bürgermeister wird.

Die Bundestagswahl Ende September wirft zwar ihre Schatten voraus. Doch an diesem Sonntag, 12. September, sind die Bürger in Niedersachsen zunächst aufgerufen, die Kandidaten zu bestimmen, die sie in den kommenden Jahren auf kommunaler Ebene vertreten werden. An diesem Sonntag werden die Stadt-, Samtgemeinde-, Gemeinde- und Ortsräte sowie der Kreistag und in gleich mehreren Kommunen im Landkreis die Bürgermeister gewählt.

„Nutzen Sie Ihr Stimmrecht. Wir alle können darüber entscheiden, wie unsere Zukunft aussieht. Jede Stimme zählt“, appelliert Landrat Rainer Rempe an alle Wahlberechtigten. „Das Recht, frei und geheim zu wählen, ist die Grundlage für unseren demokratischen Rechtsstaat. In vielen anderen Staaten der Welt sind Meinungsfreiheit und geheime Wahlen keine Selbstverständlichkeit. Umso wichtiger ist es, dieses Recht mit der Stimmabgabe zu stärken.“ Rempe betont, dass die Demokratie von einer hohen Wahlbeteiligung lebt. „Je höher die Beteiligung ist, desto besser wird der Wille der Bevölkerung repräsentiert.“

Bei den Kommunalwahlen vor fünf Jahren lag der CDU knapp vor der SPD

Niedersachsenweit können knapp 6,5 Millionen Menschen ihre Stimme abgeben. Bei den Kommunalwahlen vor fünf Jahren holten die Christdemokraten in den Landkreisen und kreisfreien Städten 34,4 Prozent der Stimmen und lagen damit vor der SPD (31,2), den Grünen (10,9), der AfD (7,8), der FDP (4,8) und der Linken (3,3).

In elf Städten stehen jetzt Oberbürgermeister zur Wahl. In Lüneburg tritt der langjährige Amtsinhaber Ulrich Mädge (SPD) nicht mehr an. Acht Kandidaten kämpfen um die Nachfolge im Rathaus der Stadt mit ihren knapp 80.000 Einwohnern. Das Interesse an der Briefwahl ist stark gestiegen. In vielen Orten verdoppelten sich wohl vor allem aufgrund der Corona-Pandemie die Antragszahlen im Vergleich zu 2016.

Zum Wählen reicht auch die Vorlage des Personalausweises aus

Im Kreis Harburg sind am Sonntag 214.980 Frauen und Männer wahlberechtigt. Teilnehmen darf, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Staates der Europäischen Union hat, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet seinen Wohnsitz hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wer in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung hat, wird nur am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen. Auch Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder diese nicht wiederfinden, brauchen nicht auf eine Stimmabgabe verzichten. Gewählt werden kann auch ohne Wahlbenachrichtigung – die Vorlage des Personalausweises im Wahllokal reicht aus. Wer nicht weiß, in welchem Lokal er seine Stimme abgeben kann, kann dies bei der Gemeinde nachfragen.

In mehreren Gemeinden und der Stadt Buchholz stehen Bürgermeister zur Wahl

Die Wahllokale sind im Landkreis am 12. September von acht bis 18 Uhr geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist der jeweilige Raum angegeben. Alternativ kann Briefwahl beantragt werden. Allerdings wird die Zeit knapp. Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntagabend um 18 Uhr bei der Gemeindewahlleitung eingegangen sein. Empfohlen wird, die Frist nicht bis zuletzt auszunutzen.

Alle Wahlberechtigten erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen. Dazu gehören die Wahl des Kreistages und die Wahl des Gemeinderates sowie von Ortsräten, gegebenenfalls auch die Wahl eines Bürgermeisters. Für die Wahl der Vertretungen (Kreistag, Rat) kann man, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel bis zu drei Kreuze machen. Alle drei Stimmen können einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einem Bewerber gegeben werden. Es ist auch möglich, die drei Stimmen auf mehrere Listen und/oder mehrere Bewerber zu verteilen.

Bürgermeister brauchen im ersten Wahlgang 50 Prozent der Stimmen

In Buchholz, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Seevetal und in den Samtgemeinden Elbmarsch, Hollenstedt und Tostedt stehen die Bürgermeister als Chefs der jeweiligen Verwaltung zur Wahl. Dafür hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, die er einem der Bewerber geben kann.

Um als Bürgermeisterin oder Bürgermeister gewählt zu werden, müssen im ersten Wahlgang mindestens 50 Prozent der gültigen Stimmen auf ihn oder sie entfallen. Andernfalls ist in zwei Wochen, also am 26. September, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen vorgesehen.

Mehr als 3000 Kandidaten haben sich im Kreis aufstellen lassen

Gewählt werden 42 Gemeinderäte, sechs Samtgemeinderäte, 20 Ortsräte sowie der Kreistag mit 64 Mitgliedern. Insgesamt werden rund 2400 ehrenamtliche Helfer bei den Kommunalwahlen aktiv sein. Dazu kommen weitere 250 hauptamtlich Bedienstete. Im Landkreis sind 1146 Mandate zu vergeben, 2016 waren es 1164. Um ein Mandat in einer kommunalen Vertretung bewerben sich 3013 Kandidaten nach 2815 beim Urnengang 2016. Die neue, fünfjährige Amtsperiode beginnt am 1. November.

Am Wahlsonntag werden nach Schließung der Wahllokale die jeweils aktuellen Zwischenergebnisse auf der Wahlhomepage des Landkreises https://wahlen.landkreis-harburg.de veröffentlicht. Über www.landkreisharburg.de ist während des Wahlwochenendes über eine Vorschaltseite die Homepage des Landkreises Harburg (Landkreis-Portal) und die Wahlhomepage aufrufbar. Erste Ergebnisse aus den Wahllokalen werden ab 19 Uhr erwartet und veröffentlicht.

Das Kreiswahlergebnis wird erst nach Mitternacht vorliegen

Bei der Kommunalwahl werden zunächst die Bürgermeisterstimmen, anschließend die Kreiswahlen und danach die der Gemeindewahlen, Samtgemeinde- und Ortsratswahlen ausgezählt. Das Kreiswahlergebnis wird wahrscheinlich erst nach Mitternacht vorliegen. Das vorläufige amtliche Wahlergebnis der Kreiswahl wird im Internet unter http://www.wahlen.landkreis-harburg.de abrufbar sein.