Ardestorf. Seit 2019 wird in Ardestorf ein Windpark geplant, immer wieder gibt es Proteste – und nun ändert der Nachbarlandkreis seine Raumordnung.
Der Ausbau der Windkraft soll eine der tragenden Säulen auf dem Weg in eine klimaneutrale Energieproduktion sein. Doch vor Ort gestaltet sich die tatsächliche Realisierung solcher Anlagen mitunter sehr kompliziert und langwierig, wie das Beispiel von drei seit Jahren geplanten Rotoren bei Ardestorf in der Gemeinde Neu Wulmstorf zeigt. Nicht nur, dass Vogelschützer heftig dagegen protestieren. Aktuell bekommt das Projekt im Landkreis Harburg einen Dämpfer auch von anderer Seite.
So ändert der benachbarte Landkreis Stade gerade seine Definitionen und Abgrenzungen für Windkraft-Vorrangflächen in seinem regionalen Raumordnungsprogramm. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das den Landkreis aus formaljuristischen Gründen zu einer Präzisierung der Kriterien verpflichtet hatte. Dabei ging es zwar um Abstandsflächen zu Siedlungen – doch im Zuge der Neubewertung werden offensichtlich auch Naturschutzfragen wieder stärker in Betracht gezogen.
Ausgerechnet Fläche in Buxtehude-Immenbeck wird wieder verkleinert
Und ausgerechnet die Fläche in Buxtehude-Immenbeck in unmittelbarer Nachbarschaft der geplanten Windkraftanlagen bei Ardestorf soll jetzt doch wieder verkleinert werden, wie Buxtehudes Stadtplanerin Annette Mojik-Schneede in einem Ratsausschuss ankündigte und dabei konkret auch die Hühnerfarm Schönecke bei Ardestorf als Grund nannte. Für manche Greifvogelarten stelle die Bodenhaltung dort so etwas wie einen „gedeckten Tisch“ dar. Entsprechend könnten geschützte Arten wie der Rote Milan auf ihren Flugrouten dorthin durch die Windräder gefährdet sein.
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Weitere Windkraftanlagen in der direkten Nähe sollten daher nicht mehr genehmigt und die Vorrangfläche um einen Teil verkleinert werden, heißt es dann auch in der schriftlichen Begründung der Planänderung.
Eine hier bereits bestehende Windkraftanlage genießt jedoch weiter „Bestandsschutz“. Das heißt, die Anlage kann weiter Strom produzieren. Nach Ablauf der technischen Betriebsdauer oder auch nach einer Havarie kann dort aber keine neue Anlage mehr als Ersatz gebaut werden.
Die Gefährdung von Greifvögeln und speziell des Roten Milans im Umkreis der Hühnerfarm ist seit langem aber auch schon das Argument der Gegner des geplanten Windparks in Ardestorf. „Windkraft ja, aber nicht dort“, sagt etwa der Neu Wulmstorfer Wilhelm Hartmann, der seit Jahren schon gegen die Anlagen protestiert, Vögel wie Milan oder Uhu beobachtet, Brutplätze registriert und die Behörden regelmäßig mit E-Mails zu seinen Beobachtungen überzieht. Offenbar mit einigem Erfolg: Denn tatsächlich dauert das Genehmigungsverfahren für das Ardestorf-Projekt nun schon Jahre.
Landkreis Harburg prüft seit 2019 erforderliche Betriebs-Genehmigung
2019 hatte der Landkreis Harburg die umstrittene Fläche bereits als Windkraft-Vorrangfläche ausgewiesen und prüft seitdem die zusätzlich erforderliche Betriebs-Genehmigung. Jetzt ist die Frage, ob die Neubewertung durch die Stader Kollegen einen Einfluss darauf hat. Immerhin liegen beide Flächen ähnlich nahe an der Hühnerfarm. „Die Stader Entscheidung muss jetzt mitberücksichtigt werden, die Anlagen in Ardestorf können dann nicht genehmigt werden“, fordert daher Vogelschützer Hartmann. Noch aber hält man sich im Kreishaus Winsen bedeckt. Es werde weiter an der Genehmigung gearbeitet – unabhängig von der Entscheidung der Stader, so ein Kreissprecher.
Verhalten optimistisch ist indes noch die Genossenschaft Bürgerenergie Buxtehude, die die drei Windkraft-Anlagen in Ardestorf plant. Bereits 2017 wurde dazu eine lokale Gesellschaft mit Bürgern der Region gegründet, die das Projekt genossenschaftlich betreiben wollen. „uns wurde eine Genehmigung noch in diesem Sommer avisiert“, sagt Bürgerenergie-Vorstand Robert Neumann. Allerdings erwarte er wegen des Vorkommens der gefährdeten Vögel auch Auflagen. Etwa, dass die Rotoren zu bestimmten Jahres- und Uhrzeiten abgeschaltet werden müssen, um Vögel nicht zu gefährden. Ob sich ein Betrieb der Anlagen dann überhaupt noch lohne, hänge jetzt von dem Umfang der Auflagen ab, so Neumann.