Buxtehude. Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat Urteil des Verwaltungsgerichts Stade zu dem Zubringer zum Teil wieder aufgehoben.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat jetzt nach Information der Stader Kreisverwaltung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade zu dem geplanten Buxtehuder A26-Zubringer zum Teil wieder aufgehoben. Vor gut einem Jahr hatten die Stader Richter den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Rübker Straße (K40) kassiert und selbst ein Berufungsverfahren nicht zugelassen. Jetzt ließ das OVG doch wieder ein Berufungsverfahren zu. Damit dürfte der Rechtsstreit zwischen Landkreis und Anwohnern der Straße doch wieder in eine zweite Instanz gehen.

Der Stader Landrat Michael Roesberg sieht sich daher in seiner damaligen Einschätzung gestärkt: „Wir werden sofort die nächsten Schritte mit unserem Fachanwalt beraten“, kündigte er an.

Das Verwaltungsgericht Stade hatte vor einem Jahr den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des geplanten Zubringers in Buxtehude überraschend aufgehoben. Bei der Planung seien schwerwiegende Abwägungsfehler auf Kosten der betroffenen Anlieger gemacht worden, begründete das Gericht sein Urteil.

Eine alternative Trasse war vom Landkreis abgelehnt worden

Geklagt hatten Anlieger. Drei Meter hohe Lärmschutzwände direkt an den Grundstücken wurden dazu geplant, teils sollten auch Grundstücke der Anwohner mit bebaut werden.

Eine alternative Trasse war vom Landkreis abgelehnt worden. Zum einen, weil sie wegen einer dann notwendigen Bahnuntertunnelung zu teuer gewesen wäre. Zum anderen würde sie teils durch das strenggeschützte EU-Vogelschutzgebiet führen.

Trotz der Bedenken in Buxtehude beharrte der Landkreis daher auf dieser Lösung. Und auch die Straßenplaner ließen bereits einen großen Sanddamm anlegen, der von der A26-Baustelle zur Rübker Straße führt. Doch mit dem Urteil von vor einem Jahr wurden die weiteren Ausbauarbeiten erstmal auf Eis gelegt. „Es gibt jetzt keinen Grund mehr, die geplanten Baumaßnahmen anzuhalten“, sagt jetzt Landrat Roesberg.